Abzocke von Saar-Bordellen: Mitarbeiter von Regionalverband und Komplize angeklagt
Er soll Anträge von Bordellbetreibern in deren Sinne bearbeitet haben, nachdem diese sich von dem mitangeklagten Bekannten Michael K. gegen Honorare bei der Antragsstellung helfen gelassen hatten, teilte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken am Dienstag (26. November 2019) mit.
S., der im Gesundheitsamt für die Bearbeitung der Anträge nach dem Prostituiertenschutzgesetz zuständig war, soll einen Teil der Honorare erhalten haben. Er hatte den Angaben zufolge K., der dann die Betriebskonzepte mit den Antragstellern erstellte, die Namen der Bordellbetreiber genannt.
K. auch wegen Drogenhandel angeklagt
Der Bedienstete ist wegen Bestechlichkeit in elf Fällen angeklagt. Seinem Komplizen wirft die Staatsanwaltschaft Bestechung in elf Fällen vor. Zudem soll dieser sich wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in 26 Fällen schuldig gemacht haben.
Männer sitzen in U-Haft
Die betroffenen Bordelle befinden sich laut Staatsanwaltschaft im Saarpfalz-Kreis, im Regionalverband Saarbrücken und in Neunkirchen. Ein Bordellbetreiber im Saarland braucht die Erlaubnis vom Regionalverband Saarbrücken: Voraussetzung sei ein Betriebskonzept – vor allem mit Blick auf die zu erwartenden Arbeitsbedingungen der Prostituierten, hieß es.
Die beiden Männer sitzen nach Angaben der Anklagebehörde seit Mitte November in Untersuchungshaft. Sie hätten sich bisher noch nicht zu den Vorwürfen geäußert.
Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur