Übersicht: Das ändert sich im Dezember in der Region

Auch im Dezember ändern sich wieder einige Dinge, vom Mindestlohn für Pflegekräfte bis hin zum Fahrplan der Deutschen Bahn. Wir haben die Übersicht für euch:
Der Mindestlohn in der Pflege wird ab Dezember höher. Symbolfoto: Christophe Gateau/dpa-Bildfunk
Der Mindestlohn in der Pflege wird ab Dezember höher. Symbolfoto: Christophe Gateau/dpa-Bildfunk

Neuerungen bei den Fahrplänen der DB

Ab dem 10. Dezember gibt es Änderungen bei dem Fahrplan der Deutschen Bahn. So können Reisende ab Mitte des Monats von Stuttgart startend mit der neuen Nachtzugverbindung über Göppingen und Ulm nach Wien, Venedig, Budapest, Zagreb und Rieka fahren. Außerdem fährt ab dem 24. März der ICE-Sprinter von Saarbrücken nach Berlin an den Wochenenden weiter bis auf die Insel Rügen. Ebenfalls neu ist die Nachzugverbindung von Koblenz und Mainz aus nach Berlin und Salzburg.

Doch es gibt nicht nur Änderungen bei den Fahrplänen der DB, auch die Preise der Flextickets und Bahncard 25 werden ab Dezember höher. Die Preise für die Bahncard 50 und Spartickets bleiben jedoch gleich.

Frist der Steuererklärung endet

Alle diejenigen, die ihre Steuererklärung bisher immer selber gemacht haben, konnten sich in der Vergangenheit mehr Zeit lassen. Am 31. Dezember endet allerdings die Frist für die Steuererklärung für 2019. Wer seine Formulare erst im neuen Jahr einreicht, verwirkt somit sein Reicht auf eine Erstattung.

Haftpflichtversicherung für Aufsitzrasenmäher

Im Dezember wird die neue EU-Richtlinie umgesetzt, die eine Haftpflicht für sogenannte Aufsitzrasenmäher vorschreibt. So müssen in Zukunft langsame Fahrzeuge, die mit einer Geschwindigkeit zwischen 6 und 20 Kilometern pro Stunde fahren, über eine Haftpflichtversicherung verfügen, vorausgesetzt die Maschinen werden auch auf öffentlichen Wegen gefahren.

Höhere Maut für Lkw-Fahrer:innen

Ebenfalls ab dem 1. Dezember fällt eine höhere Maut für Lkw-Fahrer:innen an. So müssen Lastwagen mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen einen CO₂-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne erhoben zahlen. Ausgenommen von dieser Erhöhung sind Fahrzeuge des ÖPNV, des Rettungsdienstes, der Müllabfuhr sowie Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge.

Mindestlohn in der Pflege wird angehoben

Arbeitnehmer:innen in der Pflege können sich freuen, denn in allen Berufsgruppen dieses Bereiches steigt der Mindestlohn. So liegt er Zukunft für Pflegehilfskräfte bei 14,15 Euro pro Stunde, bei qualifizierten Pflegehilfskräften 15,25 Euro statt 14,90 Euro und Pflegefachkräften 18,25 Euro anstatt bisher 17,65 Euro.

Kalorienangabe auf Weinflaschen

Ab dem 8. Dezember gilt die neue Gesetzesänderung, die besagt, dass Winzer:innen auf ihren Weinen mehr Informationen angeben müssen. So muss in der Zukunft die Kalorienangabe auf den Etiketten abgedruckt werden, aber auch weitere Nährwerte und Inhaltsstoffe müssen auf den Etiketten zukünftig vermerkt werden.

Kostenpflichtige WhatsApp-Backups

WhatsApp-Nutzer:innen, die die App auf einem Android-Gerät verwenden, müssen sich ab dem kommenden Monat auf Kosten einstellen. So teilte Google mit, dass zukünftige Backups kostenpflichtig werden. Zwar stellen sie 15 Gigabyte kostenlos zur Verfügung, wer jedoch mehr benötigt, muss extra zahlen.

Löschung von Google-Konten

Google-Konten, die in den vergangenen zwei Jahren nicht verwendet worden sind, werden von Google ab Dezember gelöscht. Grund für die Löschung sei, dass die betroffenen Konten nicht über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung verfügen und somit als unsicher eingestuft werden.

Auszahlung des Bürgergeldes

Bezieher:innen des Bürgergeldes sollen spätestens am Freitag, dem 29. Dezember, ihr Geld für Januar 2024 auf dem Konto haben. Das gilt sowohl für den Regelsatz als auch für Miete und Heizkosten. Außerdem soll das Bürgergeld für Alleinstehende ab dem 1. Januar 2024 um 61 Euro monatlich erhöht werden.

Höhere Nebenkostenabrechnung als in der Vergangenheit

Die Frist der Nebenkostenabrechnung 2022 läuft im kommenden Dezember ab. Somit müssen Vermieter:innen ihren Mieter:innen die Nebenkostenabrechnung bis spätestens zum 31. Dezember 2023 zukommen, da sonst die Rechnung nicht bezahlt werden muss. Sollte es jedoch zu einer Verspätung des Bescheides kommen, die nicht durch den Vermieter:in verschuldet ist, besteht dennoch eine Zahlungspflicht. Mieter:innen müssen sich aufgrund des Strompreis-Anstieges im vergangenen Jahr 2022 auf eine deutlich höhere Nebenkostenabrechnung gefasst machen, als sie es aus den anderen Jahren kannten.

Zudem müssen Vermieter:innen die Entlastungen der Dezember-Soforthilfe von 2022 unwiderruflich an ihre Mieter:innen weitergeben. Die Strom- und Gaspreis-Bremse läuft allerdings Ende des Jahres aus und wird nicht, wie ursprünglich geplant, bis Ende März 2024 verlängert.

Verwendete Quelle:
– Beitrag SWR aktuell, 27.11.2023