Aktuelle Lebensmittelwarnung im Saarland: Diesen Schafskäse solltet ihr nicht essen

Das Verbraucherschutzportal "Lebensmittelwarnung.de" warnt aktuell vor einem Schafskäse, der auch im Saarland verkauft wurde. Demnach befinden sich in dem Produkt sogenannte "Photoinitiatoren". Diese können Geschwüre an Leber und Nieren verursachen. Von einem Verzehr wird daher dringend abgeraten.
Die "Trienon GmbH" hat aktuell Schafskäse zurückgerufen. Foto Hintergrund: picture alliance/dpa | Friso Gentsch; Foto Käse: Trienon GmbH
Die "Trienon GmbH" hat aktuell Schafskäse zurückgerufen. Foto Hintergrund: picture alliance/dpa | Friso Gentsch; Foto Käse: Trienon GmbH

Aktuelle Lebensmittelwarnung im Saarland: Rückruf von Schafskäse

Das Verbraucherschutzportal „Lebensmittelwarnung.de“ vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit macht in einer aktuellen Warnung auf einen Rückruf von Schafskäse aufmerksam, der auch im Saarland verkauft wurde. Demnach hat das Unternehmen „Trienon GmbH“ das Produkt „Notos Schafskäse/Bulgarischer Schafskäse in Salzlake gereift 200g“ zurückgerufen.

Mögliche Gesundheitsgefahren: Vom Verzehr des Käses wird dringend abgeraten

In dem Rückruf des Herstellers heißt es: „Während einer Kontrolle wurde festgestellt, dass es bei dem Produkt zu erhöhten Werten an
Photoinitiatoren kommen kann“. Bei Photoinitiatoren handelt es sich um chemische Verbindungen, die häufig in der Druckerfarbe auf den Verpackungsmaterialien vorkommt. Diese können bei erhöhter Konzentration zu Geschwüren an der Leber und an den Nieren führen. Vom Verzehr des Schafskäses wird daher dringend abgeraten.

Diese Produkte sind konkret betroffen

Betroffen von der aktuellen Lebensmittelwarnung sind konkret die Produkte mit den folgenden Mindesthaltbarkeitsdaten:

  • Name des Produkts: „Notos Schafskäse/Bulgarischer Schafskäse in Salzlake gereift 200g“
  • EAN: 4041249000402
  • alle entsprechenden Produkte mit den Mindesthaltbarkeitsdaten bis zum 19.07.2022 (also auch die mit kürzeren Mindesthaltbarkeitsdaten).

Produkte können zurückgebracht werden – Kaufpreis wird erstattet

Wer den von der Lebensmittelwarnung betroffenen Schafskäse bereits gekauft hat, kann ihn zurück in die jeweilige Verkaufsstätte bringen. Der Kaufpreis für den Käse wird den Kund:innen dann auch ohne Vorlage eines Kassenbelegs zurückerstattet. Verkauft wurde das Produkt im Saarland nach unseren Informationen bei „Rewe“ und „Norma“.

Verwendete Quellen:
– Aktuelle Lebensmittelwarnung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit