Aktuelle Lebensmittelwarnung: Diese Kekse sollten nicht verzehrt werden
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Update: Lebensmittelwarnung am Abend deutlich ausgeweitet
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat seine Lebensmittelwarnung am Freitagabend deutlich ausgeweitet. Wie inzwischen kommuniziert wurde, sind weitaus mehr Produkte von dem Rückruf und damit nahezu alle gängigen Einkaufsmärkte betroffen. Eine komplette Liste der Produkte, die von der aktuellen Warnung umfasst sind, findet ihr hier: „Lebensmittelwarnung deutlich ausgeweitet: Diverse weitere Kekse von nahezu allen Märkten betroffen“.
So lautete die ursprüngliche Warnung, die auf lediglich ein Produkt begrenzt war:
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit warnt aktuell über sein Verbraucherschutzportal „Lebensmittelwarnung.de“ vor dem Verzehr bestimmter Kekse. Demnach wurden in dem Produkt „Sondey Soft Baked Cookies Weiße Schokolade & Zitrone, 210 Gramm“ Metallfremdkörper gefunden. Zuvor hatte die Herstellerin, die „Banketbakkerij Merba B.V“ (Sitz in den Niederlanden) die Kekse zurückgerufen. Das Produkt wurde laut Angaben der Verbraucherschutzbehörden auch im Saarland verkauft.
Metallfremdkörper in Keksen gefunden: Vom Verzehr wird dringend abgeraten
Laut der Lebensmittelwarnung vom heutigen Freitag (16. Februar) kann bei dem betroffenen Produkt nicht aufgeschlossen werden, dass Metallfremdkörper enthalten sind. Aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr beim Verzehr sollten Kund:innen den Rückruf unbedingt beachten und das betroffene Produkt keinesfalls konsumieren.
Diese Kekse sind von der Lebensmittelwarnung betroffen
Konkret betroffen von der Lebensmittelwarnung sind die Kekse „Sondey Soft Baked Cookies Weiße Schokolade & Zitrone, 210 Gramm“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 13.12.2024 und der Losnummer 2334809 des Herstellers „Banketbakkerij Merba“. Andere Produkte sind von der Warnung nicht betroffen.
Kekse wurden bei Lidl verkauft: auch im Saarland
Die von der aktuellen Lebensmittelwarnung betroffenen Kekse wurden bei Lidl verkauft. Auch im Saarland waren die Kekse im Verkauf. Lidl hatte die betroffenen Produkte nach Bekanntwerden des Herstellerrückrufs umgehend aus dem Verkauf genommen. Verbraucher:innen, die das entsprechende Produkt mit dem genannten Verbrauchsdatum und der Losnummer bereits gekauft haben, können die Kekse gegen Erstattung des Kaufpreises auch ohne Vorlage des Kassenbons in allen Lidl-Filialen zurückgeben.
Verwendete Quellen:
– Warnung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 16. Februar 2024