Alles Wichtige zum Lockdown im Saarland: Was schließen muss, was offen bleibt, Kontaktregeln

Das Saarland ist seit Mittwoch im Lockdown. Dann muss der Einzelhandel mit wenigen Ausnahmen schließen, auch Friseure sind betroffen. An Schulen wird die Präsenzpflicht ausgesetzt. An Weihnachten gibt es Lockerungen der Kontaktregeln. Alles Wichtige im Überblick:
Deutschland ist seit Mittwoch im flächendeckenden Lockdown. Foto: dpa-Bildfunk
Deutschland ist seit Mittwoch im flächendeckenden Lockdown. Foto: dpa-Bildfunk
Deutschland ist seit Mittwoch im flächendeckenden Lockdown. Foto: dpa-Bildfunk
Deutschland ist seit Mittwoch im flächendeckenden Lockdown. Foto: dpa-Bildfunk

Seit Mittwoch (16. Dezember 2020) ist Deutschland wieder im Corona-Lockdown. Auch im Saarland gelten neue Regeln, die das Kabinett beschlossen und in eine neue Rechtsverordnung gegossen hat.

Was im Saarland schließen muss

Unter anderem folgende Betriebe müssen während des Lockdowns geschlossen bleiben:
– Baumärkte
– Einzelhandel
– Friseurläden
– Kosmetikstudios
– Massagepraxen
– Tattoostudios und ähnliche Betriebe

Was geschlossen bleibt

Ohnehin schon geschlossen und damit auch während des Lockdowns dürfen nicht öffnen:
– Campingplätze
– Clubs
– Diskotheken
– Fitnessstudios
– Freizeitparks
– Hotels
– Kinos
– Konzerthäuser
– Messen
– Museen
– Opern
– Saunen
– Schwimm- und Spaßbäder
– Spielbanken
– Spielhallen
– Thermen
– Theater
– Wettvermittlungsstellen

Was offen bleiben kann

Diese Geschäfte dürfen im Lockdown geöffnet bleiben:
– Abhol- und Lieferdienste
– Apotheken
– Babyfachmärkte
– Banken
– Bibliotheken
– Direktvermarkter von Lebensmitteln
– Drogerien
– Fahrradwerkstätten
– Getränkemärkte
– Großhandel
– Hörgeräteakustiker
– karitative Einrichtungen
– Kfz-Werkstätten
– Lebensmittelhandel
– Optiker
– Poststellen
– Raststätten
– Reformhäuser
– Reinigungen
– Sanitätshäuser
– soziale Einrichtungen
– Sparkassen
– Tankstellen
– Tierbedarf
– Waschsalons
– Weihnachtsbaumverkauf
– Werkstätten und Reparaturannahmen
– Wochenmärkte für Lebensmittel
– Zeitungsverkaufsläden
– Zoos

Medizinisch notwendige Behandlungen zum Beispiel bei Physiotherapeut:innen und Podolog:innen bleiben weiterhin möglich.

Kontaktregeln im Saarland

Die Kontaktbeschränkungen gelten weiter. Heißt: Maximal fünf Personen aus zwei Haushalten dürfen zusammen kommen. Ausnahme: Weihnachten.

Leichte Lockerung an Weihnachten

Vom 24. bis 26. Dezember dürfen sich mehr Leute treffen. Dann darf ein Haushalt mit vier weiteren Menschen aus dem engen Familienkreis sowie darüber hinaus einer weiteren nicht zum familiären Bezugskreis gehörenden Person zusammenkommen. Diese Menschen dürfen aus verschiedenen Haushalten stammen. Zum engen Familienkreis zählen Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister und Geschwisterkinder. Kinder bis 14 Jahren werden nicht dazugezählt.

Dann wieder Verschärfung im Saarland – auch an Silvester

Ab dem 27. Dezember kehrt das Land wieder zu den Lockdown-Regeln zurück, kündigte Hans an. Das bedeutet auch für Silvester: Maximal fünf Menschen aus zwei Haushalten dürfen gemeinsam feiern. Des Weiteren beschlossen Bund und Länder ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik. In der Öffentlichkeit besteht ein Versammlungsverbot zum Jahreswechsel.

Alkoholverbot in der Öffentlichkeit

Der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit wird ab dem 16. Dezember bis mindestens zum 10. Januar untersagt.

Gottesdienste erlaubt

Gottesdienste sind möglich, allerdings ohne Singen, mit Abstand und mit Maskenpflicht am Platz. Auch Zusammenkünfte in Synagogen und Moscheen sollen möglich bleiben.

Keine Präsenzpflicht an Schulen

Die Präsenzpflicht an den Schulen wird ab Mittwoch bis zum 10. Januar ausgesetzt, sagte Hans. Es werde aber eine Betreuung in Schulen für Kinder eingerichtet, die nicht daheim betreut werden könnten. Gesonderte Regelungen solle es für Abschlussklassen geben. Auch in Kitas solle eine Betreuung vorgehalten werden. Außerdem gibt es eine Maskenpflicht auch für Grundschüler:innen. Ausführlich haben wir die Informationen zum Thema Schulen hier zusammengefasst: Die Regeln im Überblick.

Lockdown – Wie lange?

Der Lockdown ist bis Sonntag, 10. Januar 2021, angesetzt. Ob die Regeln dann wieder gelockert werden, ist offen. Bund und Länder wollen erreichen, dass die Gesundheitsämter die Kontakte wieder nachverfolgen können. Das ist ab 50 Neuinfektionen in einer Woche je 100.000 Einwohner:innen („7-Tages-Inzidenz“) der Fall. Im Saarland liegt der Wert mit Stand von Sonntagnachmittag bei 190,4. Am Dienstag, dem 5. Januar, wollen die Ministerpräsident:innen und das Kanzleramt erneut beraten.

Verwendete Quellen:
Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, 15.12.2020
Beschluss von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie, 13.12.2020 (PDF)
Statement von Tobias Hans nach dem Bund-Länder-Gipfel, 13.12.2020 (Video)
Mitteilung des saarländischen Bildungsministeriums, 13.12.2020
– eigene Berichte
– eigene Recherche