Allgemeinverfügung im Saarland: Das sind die Corona-Regelungen ab Mittwoch

Im Kampf gegen das Coronavirus greift das Saarland zu drastischen Maßnahmen: Diverse Geschäfte werden geschlossen, Zusammenkünfte werden verboten. Dieser Beschluss folgte nach einer Empfehlung der Bundesregierung.
Läden des Einzelhandels bleiben im Saarland ab Mittwoch geschlossen - sofern sie nicht bedarfsnotwenig sind. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Swen Pförtner
Läden des Einzelhandels bleiben im Saarland ab Mittwoch geschlossen - sofern sie nicht bedarfsnotwenig sind. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Swen Pförtner
Läden des Einzelhandels bleiben im Saarland ab Mittwoch geschlossen - sofern sie nicht bedarfsnotwenig sind. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Swen Pförtner
Läden des Einzelhandels bleiben im Saarland ab Mittwoch geschlossen - sofern sie nicht bedarfsnotwenig sind. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Swen Pförtner

Die saarländische Landesregierung hat drastische Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus verkündet. Eine Vielzahl von Geschäften wird demnach geschlossen, so Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD). Die Regelungen gelten ab dem heutigen Mittwoch (18. März 2020), 00.00 Uhr, und bis auf Weiteres.

Was geschlossen wird

– Läden, die nicht der Versorgung der Menschen dienen
– Kneipen
– Messen
– Ausstellungen
– Kinos
– Freizeit- und Tierparks
– Spielhallen
– Spielbanken
– Wettannahmestellen
– Spielplätze
– Fitnessstudios
– Schwimmbäder
– weitere Sporteinrichtungen

Außerdem werden Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten. Dies gilt auch für Angebote in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen – und für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen Glaubensgemeinschaften.

Der Betrieb an den saarländischen Hochschulen wird bis zum 24. April eingestellt. Auch die Mensen müssen schließen.

Ausdrücklich nicht geschlossen werden

– Supermärkte
– Getränkemärkte
– Wochenmärkte
– Lieferdienste
– Apotheken
– Sanitätshäuser
– Friseure
– Reinigung
– Waschsalons
– Drogerien
– Tankstellen
– Zeitungsverkauf
– Banken
– Sparkassen
– Poststellen
– Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
– Großhandel

Für diese Bereiche sollen vielmehr die Sonntagsverkaufsverbote bis auf Weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Geschäfte sollen sonntags bis 15.00 Uhr öffnen dürfen. An Werktagen soll bis 22.00 Uhr eingekauft werden können. Damit soll die Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden. Dienstleister und Handwerker sollen weiter ihren Tätigkeiten nachgehen dürfen.

Spezielle Regelungen für Krankenhäuser und Restaurants

Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeheime werden Besuchsregelungen erlassen.

Für Restaurants, Speisegaststätten und Hotels soll das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus durch eine Abstandsregelung für Tische sowie einer Reglementierung der Besucherzahl verringert werden. Sie sollen frühestens um 06.00 Uhr öffnen und spätestens um 18.00 Uhr schließen.

Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– Deutsche Presse-Agentur