Anklage wegen Totschlags: 37-Jähriger soll in Dudweiler Frau mit zehn Messerstichen getötet haben

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat eine Anklage gegen einen 37 Jahre alten indischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Saarbrücken erhoben.
Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk.
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Das wird ihm vorgeworfen
Am 28.08.2017 soll der Angeschuldigte gegen 22.20 Uhr seiner Lebensgefährtin, die von der Arbeit zurückgekommen war, in der gemeinsamen Wohnung in der Skalleystraße in Dudweiler Vorwürfe gemacht haben.

Er soll eifersüchtig gewesen sein, weil seine Lebensgefährtin sich von ihm trennen wollte. Der Mann soll schon einige Zeit zuvor geäußert haben, wenn seine Lebensgefährtin ihn verlassen würde, würde er erst sie umbringen – und anschließend sich selbst.

Dann soll es zu einem Streit gekommen sein: Dabei stach er insgesamt zehn Mal mit einem Küchenmesser auf seine Lebensgefährtin ein. Die Geschädigte konnte laut um Hilfe rufend auf die Straße fliehen, wo sie blutüberströmt zusammenbrach und wenig später am Blutverlust verstarb.

Neben diesen tödlichen Stichen soll der Angeschuldigte ihr auch Stich- und Schnittverletzungen in die Hände und den linken Unterarm zugefügt haben. Teilweise waren diese so stark, dass der Knochen verletzt wurde.

Weitere Details
Der Angeschuldigte soll der Geschädigten noch bis auf die Straße gefolgt sein; als er dort Nachbarn vorfand, soll er in die Wohnung zurückgekehrt sein. Dort soll er sich im Flur auf den Boden gesetzt und sich vor den Augen seines 8-jährigen Sohnes dasselbe Küchenmesser einmal in den Bauch gerammt haben.

Seit dem 30.08.2017 befindet sich der Täter in Untersuchungshaft. Zu dem Tatvorwurf hat er sich bisher förmlich nicht geäußert.

Angaben gegenüber der Polizei
Er hatte zwar in der Tatnacht vor Ort gegenüber der Polizei spontan noch von einem weißen Mann gesprochen, der „das“ getan habe; doch wurde er am Tag nach der Tat im Krankenhaus von der Polizei als Beschuldigter belehrt und befragt.

Dabei gab er an, deutsch zu verstehen. Darüber hinaus sagt er, es habe Probleme mit seiner Frau gegeben. Daher sei er allein im Urlaub gewesen. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub habe seine Frau ihm mitgeteilt, sie werde ihn verlassen. Zur Tatzeit sei keine weitere Person in der Wohnung gewesen.

Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Schuld nur den Gerichten zusteht und dass jemand solange als unschuldig zu gelten hat, wie ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen ist.