Anschlag auf Saarbrücker Shisha-Bar: Ex-Rockerchef angeklagt

Vor mehr als vier Jahren explodierte eine Handgranate vor einer Shisha-Bar in Saarbrücken. Es war der vorläufige Höhepunkt einer Banden-Fehde zwischen den "Osmanen" und den "Bahoz". Seit heute muss sich der Ex-Präsident der "Osmanen" vor dem Landgericht verantworten.
Vor einer Shisha-Bar in Alt-Saarbrücken explodierte im Sommer 2016 eine Handgranate. Archivfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk.
Vor einer Shisha-Bar in Alt-Saarbrücken explodierte im Sommer 2016 eine Handgranate. Archivfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk.
Vor einer Shisha-Bar in Alt-Saarbrücken explodierte im Sommer 2016 eine Handgranate. Archivfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk.
Vor einer Shisha-Bar in Alt-Saarbrücken explodierte im Sommer 2016 eine Handgranate. Archivfoto: Oliver Dietze/dpa-Bildfunk.

Der frühere Anführer des saarländischen Zweigs der inzwischen verbotenen rockerähnlichen Gruppierung „BC Osmanen Germany“ muss sich seit dem heutigen Montag (31. August 2020) vor dem Landgericht Saarbrücken wegen Anstiftung zum versuchten Mord verantworten.

Granate explodiert vor Shisha-Bar

Ihm wird vorgeworfen, im August 2016 Mitglieder seiner Gruppe zu einer Vergeltungsaktion gegen die damals rivalisierende kurdische Rockergang „Bahoz“ angestiftet zu haben. Dabei soll eine Handgranate im Tür-Eingangsbereich eines geschlossenen Ladens der „Bahoz“ in Saarbrücken zur Detonation gebracht worden sein.

Banden-Fehde in Saarbrücken

Durch die Explosion vor der Shisha-Bar entstanden laut Anklage erhebliche Zerstörungen im Außen- und Innenbereich des Ladens sowie an benachbarten Gebäuden. Verletzt wurde niemand. Wenige Tage zuvor soll es in Saarbrücken einen Überfall auf Mitglieder der „Osmanen“ durch Mitglieder der „Bahoz“ mit Schussabgabe gegeben haben, wie das Gericht mitteilte. Die „Osmanen Germania“ waren im Sommer 2018 in Deutschland verboten worden.

TV-Bericht aus dem Jahr 2016:

Rocker-Präsident angeklagt

Der damalige Präsident der türkisch-nationalistischen „Osmanen“ im Saarland soll durch seinen Auftrag die Tötung von anderen Menschen billigend in Kauf genommen haben, hieß es in der Anklage. Die durch die Detonation verursachten Splitter hätten in einem Umkreis von bis zu zehn Metern zu tödlichen Verletzungen führen können. Der Mann ist zudem wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und des Verstoßes gegen das Waffengesetz angeklagt.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur