Anträge auf Ruhestand von Saar-Polizisten wurden widerrufen

23 Polizisten sind nach Angaben einer Ministeriumssprecherin von angeblich (rechtlich) fehlerhaften Bescheiden betroffen.
Symbolfoto: Patrick Seeger/dpa+++(c) dpa - Bildfunk+++
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„Hauptkommissar X“ hat es quasi amtlich: Im August 2016 teilte ihm die Polizeiabteilung im Innenministerium mit, seinem Antrag auf vorzeitige Ruhestandsversetzung Ende Juli 2017, begründet mit langjährigen Schichtdiensten, „wird hiermit stattgegeben“.

Der Polizist orientierte seine weitere Lebensplanung an genau diesem Termin. Tatsächlich ist er bereits mehrere Wochen vor seiner angekündigten Pensionierung nicht mehr im Dienst. Mit seinen Kollegen hat der Kriminalist längst seinen Abschied feucht-fröhlich gefeiert, als ihm während des Urlaubs Anfang Juni, also zehn Monate nach dem ersten Bescheid, ein neues Schreiben aus der Polizeiabteilung des Ministeriums ins Haus flatterte.

Die Hiobsbotschaft
Der erste Bescheid, mit dem der Vorruhestand genehmigt wurde, sei „rechtsfehlerhaft ergangen“. Die Begründung: Die angegebenen Schichtdienstzeiten, unter anderem im Kriminaldienst, seien „zu Unrecht“ bewertet worden. Abgesehen davon, dass der Hauptkommissar nie im Kriminaldienst einer Inspektion war, gibt und gab es zweifelsfrei Schichtdienstmodelle bei der Kripo.

Hauptkommissar X soll sechs Monate länger arbeiten. Oder vielleicht doch nicht? Knapp drei Wochen nach dem Widerruf-Schreiben mit der Hiobsbotschaft kam neue Post. Absender: die Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBS). Die teilte auf Euro und Cent genau die Höhe des Ruhegehaltes mit, das ab 1. August 2017 gezahlt werde. In der Anlage war zudem der amtliche „Ausweis für Versorgungsempfänger“. Rein vorsorglich hat der Polizist Widerspruch gegen den letzten Bescheid eingelegt und Rat bei einem Anwalt gesucht.

Kein Einzelfall
Hauptkommissar X ist kein Einzelfall. 23 Polizisten sind nach Angaben einer Ministeriumssprecherin von angeblich rechtsfehlerhaften Bescheiden betroffen. Für acht Beamte ändert sich aber nichts mehr. Sie sind längst im wohlverdienten Ruhestand, erhielten auch keinen Widerruf. Einige ihrer Kollegen trifft es umso härter. Ein Beamter musste das bereits bestellte kalte Buffet für die abgesagte Abschiedsparty stornieren.

Mit Verwendung von SZ-Material (Michael Jungmann).