Anträge von Gastronomen auf Aussetzung der Corona-Verordnung abgelehnt
Zwei Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichtes im Saarland weisen die Anträge auf vorläufige Außervollzugsetzung der saarländischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zurück.
Gastronomie in Kaufhäusern weiterhin verboten
Die Antragstellerinnen betreiben bundesweit Gastronomien in Kaufhäusern. Die Schließung der Lokale und der dadurch entstandene finanzielle Schaden bedrohe jedoch deren wirtschaftliche Existenz. Allerdings halten sich die Einschränkungen nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schranken für Eingriffe ins Grundrecht. Der Schutz von Gesundheit und die Sicherung eines funktionierenden Gesundheitswesens müssen laut des Gerichtes höher gewichtet werden als die Interessen der Gastronomen.
Einschränkungen sollen ständig auf mögliche Lockerung überprüft werden
Je länger die Einschränkungen jedoch andauern sollen, desto mehr bedürfe es einer Rechtfertigung der Regierung, um diese weiter aufrechtzuerhalten. Die Situation müsse ständig im Blick behalten werden, sodass auch kurzfristig auf Veränderung reagiert werden kann, wenn sich wesentliche Gründe für eine Lockerung ergeben sollten.
Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes des Saarlandes, 22. April 2020