Arbeiten trotz Fehlgeburt? IKK Südwest fordert Ausweitung von Mutterschutz

Frauen haben nach einer Fehlgeburt keinen Anspruch auf Mutterschutz. Das kritisiert die Krankenkasse IKK Südwest - und fordert eine Ausweitung der aktuellen Gesetzeslage. Was sich laut IKK ändern müsste:
Die IKK Südwest fordert eine Ausweitung der aktuellen Gesetzeslage beim Mutterschutz. Foto: picture alliance/dpa/Lehtikuva | Emmi Korhonen
Die IKK Südwest fordert eine Ausweitung der aktuellen Gesetzeslage beim Mutterschutz. Foto: picture alliance/dpa/Lehtikuva | Emmi Korhonen

IKK Südwest fordert Ausweitung von Mutterschutz

Laut IKK Südwest haben Frauen nach einer Fehlgeburt keinen Anspruch auf Mutterschutz. Daher fordert die Krankenkasse eine Ausweitung der aktuellen Gesetzeslage, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Unterstützt werde auch eine Petition im Bundestag „nach einer Staffelung des Mutterschutzes für betroffene Frauen“.

Wie die Krankenkasse mitteilte, zeigt eine Analyse unter Versicherten im Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen: Auf jede 20. Geburt im Krankenhaus kommt durchschnittlich eine Fehlgeburt. Der Anspruch auf Mutterschutz „mit der harten Grenzziehung“ hänge oftmals auch vom Zufall ab, „also vom Zeitpunkt des Arztbesuches“, so die IKK. Wer beispielsweise bis zum Ende der 23. Woche der Schwangerschaft eine Fehlgeburt erleidet, hat keinen Anspruch auf Mutterschutz. Eine schwangere Frau, die dieselbe Diagnose nur einen Tag später, zu Beginn der 24. Schwangerschaftswoche, erhält, hat wiederum Anspruch auf 18 Wochen Mutterschutz.

Prof. Dr. Jörg Loth, Vorstand der IKK Südwest, dazu: „Die aktuelle Rechtslage berücksichtigt bei weitem nicht ausreichend die Situation der Eltern und insbesondere der Mutter nach dem tragischen Ereignis einer Fehlgeburt“. Bei solch einem sensiblen Ereignis dürfe weder eine „starre Gramm- noch eine Wochenzahl über die Anerkennung des Mutterschutzes bestimmen“.

Die Forderungen der Krankenkasse im Detail

Im Detail fordert die IKK Südwest nach eigenen Angaben daher, dass der Mutterschutz früher einsetzt als bisher. Unterstützt werde in diesem Zusammenhang die Petition nach der Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes im Bundestag vom Juli 2022. „Frauen sollten in die Lage versetzt werden, individuell und selbstbestimmt in einer solchen Ausnahmesituation zu entscheiden“, so Loth. Aus Sicht der regionalen Krankenkasse sollte ein gestaffelter Mutterschutz genau das leisten. „Auch sollte es die frei wählbare Option einer früheren Rückkehr in den Beruf geben“ – in Absprache mit dem Arbeitgeber.

Beratung für Betroffene ausgeweitet

Derweil hat die IKK Südwest laut Mitteilung ihr Beratungsangebot ausgeweitet. Wenn es um Fragen zu Leistungen, Ansprüchen und um Mutterschutz geht, könnten sowohl Familien als auch sogenannte Sternenmütter kostenlose Beratung in Anspruch nehmen. IKK-Berater:innen würden etwa telefonisch Ansprechpartner:innen in Akutsituationen vermitteln – oder auch Fragen zum Mutterschutz beantworten. „Expertin ist Julia Steinhauer, Mitarbeiterin der IKK Südwest und selbst Sternenmutter“, hieß es. Steinhauer ist telefonisch unter (0681)3876-1807 erreichbar.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der IKK Südwest, 17.11.2022