Arbeitskammer Saar fordert Verlängerung und Aufstockung des Corona-Elterngeldes

Aktuell fordert die Arbeitskammer des Saarlandes, die Regelungen zum sogenannten Corona-Elterngeld zu überdenken. Nach Ansicht des Hauptgeschäftsführers Thomas Otto sollte etwa die Bezugsdauer verlängert werden.
Die Arbeitskammer des Saarlandes fordert unter anderem eine Verlängerung des Corona-Elterngeldes. Symbolfoto: Julian Stratenschulte/dpa-Bildfunk
Die Arbeitskammer des Saarlandes fordert unter anderem eine Verlängerung des Corona-Elterngeldes. Symbolfoto: Julian Stratenschulte/dpa-Bildfunk
Die Arbeitskammer des Saarlandes fordert unter anderem eine Verlängerung des Corona-Elterngeldes. Symbolfoto: Julian Stratenschulte/dpa-Bildfunk
Die Arbeitskammer des Saarlandes fordert unter anderem eine Verlängerung des Corona-Elterngeldes. Symbolfoto: Julian Stratenschulte/dpa-Bildfunk

Bereits zu Beginn des neuen Schuljahres mussten einige Klassen im Saarland wegen einzelnen Corona-Infektionsfällen in Quarantäne geschickt werden. „Das stellt viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erneut vor große Herausforderungen„, teilte die Arbeitskammer des Saarlandes mit.

Viele Eltern hätten den Anspruch auf Entschädigung für ihren Verdienstausfall wegen notwendiger Kinderbetreuung zu Hause in den vergangenen Wochen und Monaten verbraucht „oder werden es bald“, so die Arbeitskammer. Infolgedessen fordert die Einrichtung unter anderem die Verlängerung und Aufstockung des Corona-Elterngeldes.

Die Forderungen

„Die Bezugsdauer von zehn Wochen pro Elternteil muss auf jeden Fall verlängert werden“, sagte Hauptgeschäftsführer Thomas Otto. Eine weitere Forderung: Auch die Zahl der Kinderkrankentage soll zeitweise erhöht und ein vereinfachter Zugang zum Kinderkrankengeld ermöglicht werden.

Außerdem wird gefordert, das Corona-Elterngeld ähnlich wie beim Kurzarbeitergeld aufzustocken. „Diese Regelung ist längst überfällig und würde vor allem die Familien entlasten, die in den vergangenen Wochen und Monaten sehr unter den Auswirkungen der Corona-Krise gelitten haben […]“, so Otto.

Nach Ansicht der Arbeitskammer sollten Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen die Situation der Eltern im Blick haben und die geltenden Arbeitsgesetze einhalten.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der Arbeitskammer des Saarlandes, 21.08.2020
– eigener Artikel