Auch im Saarland illegale Datenabfragen durch Polizisten

Im Saarland ist es in diesem Jahr bislang zu drei illegalen Datenbankabfragen durch Polizeibeamte gekommen. Das Landespolizeipräsidium will das jetzt durch Maßnahmen eindämmen.

Auch im Saarland haben Polizistinnen und Polizisten unbefugt Daten abgefragt. Bislang habe es in diesem Jahr drei solcher Fälle gegeben, geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage des Abgeordneten Dennis Lander (Linke) hervor.

Die Gründe für die unbefugten Datenbankabfragen seien demnach „persönliche Neugier“ und „privates Erkenntnisinteresse“ gewesen. Im vergangenen Jahr hatte es drei Verstöße gegeben, 2018 zwei.

Daten von Polizeicomputern für Drohschreiben genutzt

Im Juli hatte die „Welt am Sonntag“ berichtet, dass bundesweit seit 2018 mehr als 400 Verfahren wegen unbefugter Datenbankzugriffe eingeleitet worden seien. Bekannt wurde das Problem in der Öffentlichkeit vor allem durch die Drohmail-Affäre: Ein ehemaliger Polizist soll zusammen mit seiner Frau rechtsextreme Drohschreiben an Personen des öffentlichen Lebens, darunter die Journalistin Maybrit Illner und den Journalisten Deniz Yücel, geschickt haben. Zuvor sollen die Daten der Opfer von hessischen Polizeicomputern abgerufen worden sein. Die Mails waren mit „NSU 2.0“ unterschrieben.

Saar-Polizei reagiert auf Drohmail-Affäre

Laut saarländischer Landesregierung habe das saarländische Landespolizeipräsidium im Juli dieses Jahres vor dem Hintergrund der Drohschreiben neue technische und organisatorische Maßnahmen eingeführt. So wurde der Zeitraum, bis ein Computer eines Polizeibeamten automatisch gesperrt wird, auf drei Minuten verkürzt. Zudem seien die Dokumentationspflichten jeder einzelnen Dateiabfrage präzisiert worden. Außerdem führe der Datenschutzbeauftragte künftig mindestens einmal im Jahr eine Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit des Abgleichs personenbezogener Daten durch.

Verwendete Quellen:
Antwort der Regierung an Dennis Lander (PDF)
– Deutsche Welle
– Welt am Sonntag