Auch im Saarland verkauft: Edeka ruft Leberwurst zurück

Die Supermarktkette Edeka ruft in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland Leberwurst mit Kalbfleisch zurück. Grund ist ein Fehler in der Produktion.
Eine Charge von Leberwurst der Hausmarke Edeka Südwest wurde teilweise nicht durchgegart. Foto: Edeka Südwest
Eine Charge von Leberwurst der Hausmarke Edeka Südwest wurde teilweise nicht durchgegart. Foto: Edeka Südwest
Eine Charge von Leberwurst der Hausmarke Edeka Südwest wurde teilweise nicht durchgegart. Foto: Edeka Südwest
Eine Charge von Leberwurst der Hausmarke Edeka Südwest wurde teilweise nicht durchgegart. Foto: Edeka Südwest

Betroffen ist die Leberwurst mit Kalbfleisch von der Hausmarke Edeka Südwest mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 15.07.2020. Teilweise sind die Würste nicht durchgegart. Dadurch können sie vorzeitig verderben. Der Fehler fiel im Rahmen des Reklamationsmanagements auf.

Zum vorbeugenden Verbraucherschutz ruft Edeka die Charge 20162 daher zurück. Ausschließlich das genannte MHD ist von dem Rückruf betroffen. Die Leberwürste werden über die Bedientheke verkauft, sie können gegen Erstattung des Kaufpreises an der jeweiligen Kaufstätte zurückgegeben werden. Die Vorlage des Kassenbons ist nicht zwingend nötig.

Edeka Südwest entschuldigt sich bei den Kunden für die entstandenen Unannehmlichkeiten. Man bedauere den Vorfall sehr. Anfragen von Verbrauchern beantwortet der Konzern via E-Mail oder über die Hotline 0721/180558233.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung von Edeka Südwest, 06.07.2020