Ausnahme am Muttertag: Bundespolizei erlaubt Einreise für Besuch

Nach Deutschland darf seit Wochen nur einreisen, wer einen wichtigen Grund vorweisen kann. Eine Ausnahme macht die Polizei jetzt, damit auch Kinder, die jenseits der Grenze wohnen, am Muttertag vorbeischauen können.
Am heutigen Muttertag macht die Polizei eine Ausnahme. Foto: dpa-Bildfunk/Oliver Dietze
Am heutigen Muttertag macht die Polizei eine Ausnahme. Foto: dpa-Bildfunk/Oliver Dietze
Am heutigen Muttertag macht die Polizei eine Ausnahme. Foto: dpa-Bildfunk/Oliver Dietze
Am heutigen Muttertag macht die Polizei eine Ausnahme. Foto: dpa-Bildfunk/Oliver Dietze

Um Besuche am Muttertag zu ermöglichen, sind die wegen der Corona-Pandemie verhängten strengen Regeln an den Grenzen für einen Tag etwas gelockert worden. Bundesinnenminister Horst Seehofer stimmt einer entsprechenden Entscheidung der Bundespolizei zu.

Der Besuch der eigenen, in Deutschland lebenden Mutter, werde an diesem Sonntag als „triftiger Einreisegrund anerkannt“, teilte die Bundespolizei laut „dpa“ mit. Allerdings müssten die bei der Einreisekontrolle dazu gemachten Angaben „glaubhaft und überprüfbar“ sein. Die an der Grenze eingesetzten Beamten seien informiert und „werden als Geschenk für die entsprechenden Mütter Mund-Nasen-Schutzmasken vor Ort ausgeben“, erklärte ein Sprecher.

Voraussetzung für Ausnahmegenehmigung

Die Bundespolizei teilte auf „dpa“-Nachfrage mit, Voraussetzung für die Ausnahmegenehmigung zum Muttertag sei, dass die Rückreise noch am selben Tag erfolge. Ebenfalls gestattet sei an diesem Sonntag der Besuch einer im Ausland lebenden Mutter ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die am Muttertag ihre in Deutschland lebenden Kinder besuchen wolle.

Für Menschen, die mit einer Ausnahmegenehmigung einreisen – also etwa auch für Berufspendler – gilt die Pflicht, sich nach der Einreise für zwei Wochen in Quarantäne zu begeben, nicht. Diese Quarantäne-Regel gilt auch für Reisende, die an den Grenzabschnitten, wo keine stationären Kontrollen stattfinden, über die Grenze kommen.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur