Neustraße in Trier wird zur Fußgängerzone: Was sich dann alles ändert

Bald haben die wild geparkten Fahrzeuge und das ständige Ausweichen in der Trierer Neustraße ein Ende. Die gesamte Straße wird in Kürze zur Fußgängerzone. Damit gehen mehrere Änderungen einher:
Autos in der Neustraße gehören ab März 2024 der Vergangenheit an. Die Fußgängerzone wird ausgeweitet. Foto: Helge Klaus Rieder, TrierNeustrasseDenkmalzone42bis66H1a, CC0 1.0
Autos in der Neustraße gehören ab März 2024 der Vergangenheit an. Die Fußgängerzone wird ausgeweitet. Foto: Helge Klaus Rieder, TrierNeustrasseDenkmalzone42bis66H1a, CC0 1.0

Neustraße für Autos gesperrt: Gesamte Straße wird zur Fußgängerzone

Ab dem 4. März 2024 wird die Fußgängerzone in Trier ausgeweitet. Dann gilt die gesamte Neustraße in Trier als Fußgängerzone. Von der Südallee und Kaiserstraße kommend, dürfen also keine Autos mehr in die beliebte Einkaufsstraße einfahren.

Von der Ausweitung der Fußgängerzone sind auch die untere Konstantinstraße mit der Johann-Philipp- und Gangolfstraße sowie die Neustraße mit der German- und Pfützenstraße, Am Alten Theater, Viehmarktstraße sowie Kapuzinergasse betroffen.

Was ändert sich noch?

Alle öffentlichen Stellplätze in diesen Gebieten entfallen ab März. Zum Ausgleich werden die Parkstände in der Rahnenstraße und der Parkplatz Am Roten Turm für Besitzerinnen und Besitzer von Bewohnerparkausweisen reserviert. Gleichzeitig ändert sich die Fahrtrichtung in der Germanstraße: Statt aus der Neustraße, ist sie nur noch aus Richtung Wechselstraße befahrbar. Die Ausfahrt aus der Neustraße erfolgt künftig ausschließlich über die Pfützenstraße.

Poller sollen Neustraße schützen – Ausnahmegenehmigung rechtzeitig beantragen

Geplant ist, dass die Einfahrt in die Neustraße künftig auch mit Sicherheitspollern gesperrt wird. Diese werden aber später installiert. Aber auch ohne Poller gelten die Verbote für den Verkehr. Wer künftig also mit dem Auto in die Straße möchte, wird eine Ausnahmegenehmigung benötigen. Anwohnerinnen und Anwohner, Stellplatzbesitzende, Taxis sowie Reinigungsfirmen können diese bei der Stadt beantragen. Der Antrag für eine solche Genehmigung kann ab sofort online gestellt werden, teilt die Stadt Trier mit. Die Betroffenen werden nach Angaben der Stadt in den nächsten Tagen von der Verwaltung angeschrieben. Ausnahmen gelten nur für den Lieferverkehr von 6.00 Uhr bis 11.00 Uhr. Insgesamt gilt in der Fußgängerzone also das Motto: „Liefern ab 6, spazieren ab 11“.

Großteil der Parkplätze fällt weg

Mit der neuen Fußgängerzone-Regelung entfällt im Bereich der Neustraße ein Großteil der Parkplätze. Wie der Südwestrundfunk berichtet, fallen von den bisher 59 Stellplätzen 45 weg. Darunter fallen auch die Bewohnerparkplätze. Die Stadt zieht wohl als Ersatz einen Parkplatz an den Kaiserthermen in Betracht, heißt es weiter im Bericht.

Poller gehen ab März in Betrieb

Mit dem „Urbanen Sicherheitskonzept“ reagiert die Stadt auf die Amokfahrt vom Dezember 2020. Die Fußgängerzone soll sicherer werden und zugleich verringert sich der Autoverkehr. Sicherheitspoller an den Zufahrten zum Domfreihof sind bereits seit Herbst 2022 installiert, doch bisher waren sie noch nicht dauerhaft in Betrieb. Das ändert sich am 4. März: Nach Ende der Lieferzeit um 11.00 Uhr können nur noch Inhaber:innen einer Ausnahmegenehmigung mit dem Auto einfahren. Das gilt zwar heute auch schon, doch gab es bisher keine physischen Barrieren, die eine Einfahrt verhindert hätten, so die Stadt.

Mit der Realisierung der Pollerlinie um den Hauptmarkt werde es in den Sperrzeiten nicht mehr möglich sein, die gesamte Fußgängerzone zu durchfahren, wie dies bei der Amokfahrt 2020 der Fall war, erklärte Verkehrsdezernent Dr. Thilo Becker.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung Stadt Trier, 29.01.2024
– Bericht SWR
– eigener Bericht
– Foto Wikimedia: Helge Klaus Rieder, TrierNeustrasseDenkmalzone42bis66H1a, CC0 1.0