Ausnahme für Luxemburger und Franzosen: Kurzaufhalte im Saarland möglich

Eine Ausnahmeregelung soll Luxemburgern Kurzaufenthalte im Saarland ermöglichen. Das Großherzogtum gilt derzeit als Risikogebiet.
Das Saarland und Rheinland-Pfalz haben sich mit Luxemburg darauf geeinigt, dass es keine Quarantäne-Regelungen für Einreisende aus Luxemburg geben wird. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa
Das Saarland und Rheinland-Pfalz haben sich mit Luxemburg darauf geeinigt, dass es keine Quarantäne-Regelungen für Einreisende aus Luxemburg geben wird. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa
Das Saarland und Rheinland-Pfalz haben sich mit Luxemburg darauf geeinigt, dass es keine Quarantäne-Regelungen für Einreisende aus Luxemburg geben wird. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa
Das Saarland und Rheinland-Pfalz haben sich mit Luxemburg darauf geeinigt, dass es keine Quarantäne-Regelungen für Einreisende aus Luxemburg geben wird. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa

Ab dem kommenden Montag (5. Oktober 2020) plant die saarländische Landesregierung eine Änderung der Corona-Verordnung. Das berichtete ein Sprecher der Staatskanzlei der luxemburgischen Zeitung „L’essentiel“.

Darin soll eine Ausnahmeregelung verankert sein, die die bislang geltende 72-Stunden-Regel für benachbarte Risikogebiete ersetzt. Dann sollen sich etwa Luxemburger und Franzosen für 24 Stunden im Saarland aufhalten dürfen, ohne danach in Quarantäne zu gehen. Die Regelung gilt auch umgekehrt.

Verwendete Quellen:
– L’essentiel