Aussicht: Diese Lockerungen gelten wohl ab Montag im Landkreis Saarlouis

Aufgrund stark gesunkener Corona-Zahlen darf der Landkreis Saarlouis höchstwahrscheinlich am kommenden Montag (31. Mai 2021) zum Saarland-Modell zurückkehren. Das würde zahlreiche Lockerungen der Corona-Regelungen nach sich ziehen. Die wichtigsten Änderungen haben wir in einer Übersicht für euch zusammengefasst:

Landkreis Saarlouis vor Rückkehr zum Saarland-Modell

Die Corona-Zahlen im Landkreis Saarlouis befinden sich weiter im Sinkflug. Am heutigen Freitag (28. Mai 2021) lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 52,2. Seit nunmehr sechs Tagen lag der Wert damit unter 100. Da es sich bei zwei Tagen allerdings um einen Sonn- beziehungsweise Feiertag gehandelt hatte, muss die Sieben-Tage-Inzidenz nun auch noch am morgigen Samstag (29. Mai 2021) unter dem Wert von 100 liegen, damit der Landkreis zum Saarland-Modell zurückkehren darf.

Ein Sprung der Inzidenz von 52 auf über 100 gilt als wenig realistisch, sodass der Landkreis Saarlouis aller Voraussicht nach am Montag als letzter der saarländischen Landkreise lockern darf.

Diese Corona-Regeln gelten wohl ab Montag im Landkreis Saarlouis

Damit gelten im Kreis Saarlouis ab Montag (31. Mai 2021) wohl folgende Corona-Regelungen:

Kontaktbeschränkungen werden gelockert

Treffen sind mit maximal zehn Personen möglich. Dafür brauchen aber alle Personen einen negativen Corona-Test. Ohne Test sind Treffen von maximal fünf Personen aus dem eigenen Haushalt sowie einem weiteren Haushalt möglich. Geimpfte oder Genesene werden bei den Treffen allerdings nicht mitgezählt. Untereinander dürfen sich Geimpfte und Genesene sogar uneingeschränkt treffen. Ausführliche Informationen zu den Sonderregelungen für Geimpfte findet ihr unter: „Welche Lockerungen ab sofort für Geimpfte und Genesene gelten und wer zu den Gruppen dazuzählt„.

Ausgangssperren werden aufgehoben

Die abendlichen Ausgangsbeschränkungen werden aufgehoben.

Regelungen für den Handel

Terminbuchungen sind nicht mehr notwendig. Beim Einkauf in Geschäften, die als Schwerpunkt nicht Artikel des täglichen Bedarfs anbieten, wird im Rahmen des Saarland-Modells die Vorlage eines negativen Tests fällig. Dies gilt nicht für vollständig geimpfte oder genesene Personen. Diese brauchen aber einen Nachweis, dass sie geimpft oder genesen sind.

Gastronomie darf öffnen

Das Saarland-Modell erlaubt zum einen die Öffnung der Außengastronomie. Besuche sind möglich, wenn ein negativer Test vorgezeigt wird. Genesene und Geimpfte benötigen keinen negativen Corona-Test, sondern einen Nachweis für ihre Impfung oder Genesung. Erlaubt sind pro Tisch maximal zehn Personen.

Zudem darf nach dem Saarland-Modell ab 31. Mai auch die Innengastronomie wieder öffnen. Die Bewirtung im Innenbereich ist aber nur nach vorheriger Terminvereinbarung an einem festen Sitzplatz möglich. Pro Tisch dürfen maximal zehn Personen zusammenkommen. Auch hier gilt die Testnachweispflicht und das Hygienerahmenkonzept muss eingehalten werden. Gäste müssen abseits des festen Sitzplatzes eine medizinische Maske tragen.

Körpernahe Dienstleistungen

Das Saarland-Modell erlaubt körpernahe Dienstleistungen – auch außerhalb medizinischer, pflegerischer oder therapeutischer Zwecke. Ebenso hier die Voraussetzung: ein negativer Test. Geimpfte und Genesene brauchen keinen Test, aber einen Nachweis für ihre Impfung oder Genesung.

Kultureinrichtungen

Museen, Kinos, Galerien, Gedenkstätten, Theater und Konzerthäuser können wieder öffnen. Wer die Einrichtungen besuchen möchte, muss einen negativen Test vorlegen. Geimpfte und Genesene brauchen lediglich einen Nachweis für ihre Impfung oder Genesung.

Schwimmbäder dürfen öffnen

Freibäder und Strandbäder dürfen wieder öffnen. Voraussetzung für den Einlass ist ein negativer Corona-Schnelltest oder ein sogenannter Immunitätsnachweis, also ein Beleg darüber, dass man geimpft oder genesen ist.

Corona-Regeln für Sport

Kontaktfreier Sport im Außenbereich ist ohne Test möglich. Im Innenbereich hingegen wird ein negativer Test verlangt, wenn man nicht als geimpft oder genesen gilt.

Freizeitaktivitäten im Außenbereich

Freizeitaktivitäten im Außenbereich wie der Besuch von Kletterparks oder auch beispielsweise dem Baumwipfelpfad werden wieder erlaubt. Dabei ist eine Gruppengröße von bis zu zehn Personen zulässig. Auch hier ist die Voraussetzung allerdings ein negativer Schnelltest oder ein Genesenen- beziehungsweise Geimpftennachweis.

Präsenzunterricht in Schulen

Die Schulen kehren am 31. Mai 2021 wieder zum Präsenzunterricht zurück.

Übernachtungen in Hotels erlaubt

Übernachtungen in Hotels, Pensionen und auf Campingplätzen sind ab dem 31. Mai wieder erlaubt. Die Bettenauslastung darf allerdings 70 Prozent nicht übersteigen. Zudem darf unter Hygieneauflagen auch ein Frühstück angeboten werden. Auch hier sind Schnelltests oder Nachweise für Geimpfte beziehungsweise Genesene nötig. Der Test muss nicht täglich erfolgen, sondern gilt hier für 48 Stunden.

Touristische Reisebus- und Schiffsreisen

Touristische Reisebus- und Schiffsreisen oder ähnliche Angebote sind ab dem 31. Mai, unter der Bedingung der Vorlage eines negativen Coronatests der Teilnehmenden, ebenfalls zulässig. Bei mehrtägigen Reisen müssen diese alle 48 Stunden erneut einen negativen Nachweis erbringen.

Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– eigene Berichte