Autofahrer verletzt Kontrolleurin wegen Knöllchen in Saarbrücken: Urteil steht fest

Vor rund einem Jahr fuhr ein Mann in Saarbrücken eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes an. Der Grund: ein Knöllchen, das er nicht zahlen wollte. Nun musste sich der Autofahrer vor Gericht behaupten.
Wegen eines Knöllchens fuhr ein Autofahrer eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes in Saarbrücken an. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Bernd Wüstneck
Wegen eines Knöllchens fuhr ein Autofahrer eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes in Saarbrücken an. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Bernd Wüstneck
Wegen eines Knöllchens fuhr ein Autofahrer eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes in Saarbrücken an. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Bernd Wüstneck
Wegen eines Knöllchens fuhr ein Autofahrer eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes in Saarbrücken an. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Bernd Wüstneck

Das war passiert
Der Zwischenfall ereignete sich bereits am 9. Juli 2017: Da ein Autofahrer (68) in der Talstraße ordnungswidrig parkte, verpasste ihm eine Mitarbeitern des Ordnungsamtes ein Knöllchen.

Zunächst bat der Autofahrer darum, das Knöllchen zurückzuziehen. Dann aber drohte er der Mitarbeiterin damit, „ihren Schädel einzuschlagen„. So resümierte jedenfalls die Richterin im Juli 2018 das Geschehen, wie die „Saarbrücker Zeitung“ (SZ) in einem Bericht schildert.

Anschließend stieg der Mann in sein Auto und fuhr gezielt auf die Mitarbeiterin des Ordnungsamtes zu. Mit der Karosserie des Wagens traf er sie an beiden Knien und flüchtete im Anschluss. Erst einige Monate später, so „SZ“, konnte die Frau wieder in ihren Dienst treten.

Das Urteil
Auf der Anklagebank leugnete der Mann die Tat: Er habe die Kontrolleurin weder bedroht, noch angefahren, heißt es. Für die Richterin eine „bloße Schutzbehauptung“. Daher verurteilte sie den 68-Jährigen nun zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Darüber hinaus muss er seinen Führerschein für zwölf Monate abgeben, hundert (unentgeltliche) Stunden Sozialarbeit leisten. Außerdem wird sein Fahrzeug eingezogen und wahrscheinlich zwangsversteigert.