Hunderte Knöllchen wegen neuen Regeln in Trierer City: Stadt veröffentlicht Zahlen

Anfang des Monats ist die Fußgängerzone in Trier erweitert worden. Seitdem gelten neue Regeln in der Innenstadt, die offenbar noch nicht bei allen Menschen angekommen sind. Die Stadt hat Zahlen zu Knöllchen veröffentlicht:
Seit der Erweiterung der Fußgängerzone verteilte das Ordnungsamt Trier Hunderte Knöllchen. Foto: Harald Tittel/dpa
Seit der Erweiterung der Fußgängerzone verteilte das Ordnungsamt Trier Hunderte Knöllchen. Foto: Harald Tittel/dpa

Neue Regelungen in Innenstadt von Trier

In den ersten Tagen nach der Neuregelung der Fußgängerzone hatte die Stadt Trier auf Bußgelder verzichtet und eine Schonfrist eingeräumt. In dieser ersten Woche war das Ordnungsamt zur Aufklärung unterwegs. Allein in den ersten Tagen wurden 775 Verwarnungen ausgestellt, davon 205 nur in der Neustraße. Scheinbar sorgen die neuen Regeln weiterhin für Verwirrung.

Hunderte Knöllchen in Fußgängerzone verteilt

Die verstärkten Kontrollen des Ordnungsamtes gehen weiter. Nach wie vor missachten viele Auto-, Rad- und auch Rollerfahrende die neuen Regeln, teilt die Stadt am heutigen Freitag mit. Seit Ende der Schonfrist (11. März 2024) haben Mitarbeitende des Ordnungsamtes 378 kostenpflichtige Verwarnungen ausstellen müssen. In den meisten Fällen hatten Autos dort geparkt oder waren unterwegs, wo es seit dem 4. März verboten ist. Auch im Umfeld der Fußgängerzone mussten 150 Verwarnungen geschrieben werden. Sechs Fahrzeuge wurden allein in dieser Woche abgeschleppt.

Ausnahmegenehmigung erforderlich

In einer Fußgängerzone haben laut Straßenverkehrsordnung Autos nur ausnahmsweise etwas zu suchen. Wer ohne Ausnahmegenehmigung einfährt oder parkt, bekommt eine Verwarnung von 55 Euro. Seit Ende Januar hat die Verkehrsbehörde 602 Ausnahmegenehmigungen für Nutzerinnen und Nutzer ausgestellt. Sie dürfen auch in der Sperrzeit von 11.00 bis 6.00 Uhr erlaubt ein- und ausfahren. 61 Ausnahmegenehmigungen wurden unter anderem für Handwerkerbetriebe, Pflegedienste und Ärzt:innen ausgestellt.

Das gilt für Fahrräder

In den neu zur Fußgängerzone hinzugekommenen Straßen, beispielsweise der Neustraße oder am Viehmarkt, ist Fahrradfahren ganztags erlaubt, weil es Randbereiche der Fußgängerzone sind. In der bisherigen Fußgängerzone (Kernzone) ist Radeln nach wie vor nur von 19.00 Uhr bis 11.00 Uhr erlaubt. Der Kommunale Vollzugsdienst hat seit Anfang März 42 Verstöße gegen diese Regeln sanktioniert, darunter auch bei zehn E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern. Viele zeigten sich gegenüber dem Kommunalen Vollzugsdienst ziemlich uneinsichtig. Dabei gilt eben: Fußgänger:innen haben Vorfahrt. Viele Menschen in der Fußgängerzone, gerade ältere, ärgern sich oft über Radfahrerinnen und Radfahrer, die trotz vieler Menschen Slalom durch die volle Fußgängerzone fahren. Wer auf Rad oder Scooter in der Kernzone der Fußgängerzone außerhalb der erlaubten Zeiten erwischt wird, zahlt 25 Euro.

In den Randbereichen der Fußgängerzone (grün), darunter auch alle neu hinzugekommenen Straßen, ist Fahrradverkehr ganztags erlaubt, im Kern der Fußgängerzone (blau) nur von 19 bis 11 Uhr. Grafik: Presseamt Trier

Was zählt jetzt zur Fußgängerzone?

Folgende Bereiche der Innenstadt zählen seit dem 4. März 2024 zur Fußgängerzone:

  • Bereich Konstantinstraße: Konstantinstraße ab Einmündung Hosenstraße Richtung Kornmarkt und Kreuzung Johann-Philipp-Straße, Gangolfstraße, Am Zündel
  • Bereich Neustraße: Neustraße ab Einmündung Kaiserstraße bis Einmündung Pfützenstraße, Kapuzinergasse, Germanstraße, Am Alten Theater, Viehmarktplatz ab Ende Wendefläche in Richtung Am Alten Theater
  • Bereich Domfreihof: Liebfrauenstraße, An der Meerkatz (bereits umgesetzt)

Auf der Website der Stadt Trier heißt es dazu außerdem: „Der Prozess der Teileinziehung für die Bereiche Konstantinstraße und Neustraße wurde eingeleitet. Für die Liebfrauenstraße und An der Meerkatz ist er bereits abgeschlossen“.

Öffentliche Parkplätze in Trierer Innenstadt fallen weg

Die Ausweitung der Fußgängerzone hat auch Auswirkungen auf die Parkflächen in diesen Bereichen. So ist das Abstellen von Autos dort nun grundsätzlich verboten, alle öffentlichen Stellplätze in diesen Straßen werden aufgehoben. In einer aktuellen Mitteilung der Stadt Trier heißt es dazu: „In der Fußgängerzone haben Fußgängerinnen und Fußgänger Vorrang. Daher sind dort laut Straßenverkehrsordnung keine Parkplätze mehr erlaubt. Das bedeutet: Die Parkplätze in der Konstantinstraße und Gangolfstraße sowie in der Germanstraße und Pfützenstraße werden entfernt“.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der Stadt Trier
– eigene Berichte