Bei Blaulicht und Martinshorn: So verhaltet ihr euch in eurem Auto richtig

Chaos an der Kreuzung: Ein Rettungswagen versucht, sich mit Blaulicht und Martinshorn seinen Weg zwischen
Foto: Marcel Kusch/dpa.
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Chaos an der Kreuzung: Ein Rettungswagen versucht, sich mit Blaulicht und Martinshorn seinen Weg zwischen den Autos hindurch zu bahnen. Das Problem: Einige fahren ein Stück nach rechts, andere nach links, und manche bewegen sich gar nicht.

Insgesamt sei es in den vergangenen Jahren für Rettungsfahrzeuge deutlich schwieriger geworden, an einen Unfallort zu gelangen, sagt Peter Sefrin von der Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte (agbn). Nach wie vor sei vielen nicht klar, wie sie sich verhalten sollen, wenn sich ein Einsatzfahrzeug nähere.

Dabei ist seit diesem Jahr klar geregelt, wie die Rettungsgasse gebildet werden muss: Unabhängig von der Anzahl der Spuren muss die ganz linke Spur nach links ausweichen und die anderen nach rechts.

Wie und wann Einsatzfahrzeugen Platz gemacht werden muss, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Unterschieden wird hier zwischen Sonderrechten und dem Wegerecht.

Sonderrechte
„Unter Sonderrecht versteht man die vollständige oder teilweise Befreiung von den Vorschriften der StVO“, erklärt Daniela Mielchen, Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Hamburg. Hierzu gehöre das Überfahren roter Ampeln ebenso wie das Fahren im Gegenverkehr oder das Übertreten des Tempolimits.

Sonderrechte seien zudem nicht an Blaulicht und Martinshorn gebunden und könnten nicht nur von Polizei, Krankenwagen oder Feuerwehr in Anspruch genommen werden, sondern zum Beispiel auch von Zivilfahndern oder dem Zoll, erklärt Mielchen.

Wegerecht
„Wenn sich beispielsweise ein Krankenwagen mit Blaulicht und Martinshorn nähert, nimmt er Wegerecht in Anspruch, und alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen sofort Platz machen“, so Mielchen.

Blaues Blinklicht allein hingegen gewähre keinen Vorrang, mahne aber zu erhöhter Vorsicht. Der Fahrer des Einsatzfahrzeugs muss sich daher an die StVO halten.

Das erwartet Blockierer
Wer stehen bleibt und das Einsatzauto behindert, riskiere aber ein Bußgeld von 20 Euro. Gleiches gilt auch, wenn Autofahrer das Martinshorn aufgrund zu lauter Musik ignorieren. Nicht erlaubt ist, sich an ein Einsatzfahrzeug hinten „dranzuhängen“ und sozusagen die Rettungsgasse für sich selbst auszunutzen.