Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen: Saarland kehrt zu altem Strafkatalog zurück

Für Geschwindigkeitsüberschreitungen sollen Verkehrsteilnehmer im Saarland wieder anhand des alten Strafkatalogs maßgeregelt werden. Der Grund: rechtliche Unsicherheiten.
Symbolfoto: Jens Büttner/dpa-Bildfunk
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Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen wendet das Saarland wieder den alten Strafkatalog an. Das habe der „Spiegel“ von einem Sprecher des Saar-Verkehrsministeriums erfahren. Demnach verschicke das Ministerium eine Anordnung an die Behörden, nach der sie Temposünder ab sofort wieder so behandeln sollen, wie vor der Änderung der Straßenverkehrsordnung zu Beginn des Jahres. Als Grund für die Abkehr der neuen sowie verschärften Regelung werden rechtliche Unsicherheiten genannt.

Laut „Spiegel“ könnten nun andere Bundesländer nachziehen. So seien sich die Landesverkehrsminister weitgehend einig, dass die neue Fassung wegen eines Formfehlers korrigiert werden müsse. Das Problem bestehe darin, dass in der Eingangsformel der Verordnung die Rechtsgrundlage für die neuen Fahrverbote nicht genannt sei. Eine dauerhafte Rückkehr zum alten Strafkatalog sei umstritten.

Nach der neuen Regelung droht Autofahrern und Co., die etwa außerorts 26 km/h zu schnell unterwegs waren, ein einmonatiger Verlust des Führerscheins.

Verwendete Quellen:
– Spiegel