Beihilfe zum Menschenhandel: Ex-Chef (65) des Bordells „Paradise“ in Burbach verurteilt
56 Verhandlungstage dauerte der „Mammutprozess“ um die Bordellkette „Paradise“. An dessen Ende stand eine mehrjährige Haftstrafe für Jürgen R., den ehemaligen Betreiber der Etablissements. Der Ex-Chef wurde am Mittwoch (27. Februar 2019) der Beihilfe zum Menschenhandel, der Zuhälterei und des Betrugs schuldig gesprochen. Ebenso verurteilt: der Pressechef des Rotlichtbetriebs sowie ein steuerlicher Berater.
Bordellkette „Paradise“: Ex-Chef zu fünf Jahren Haft verurteilt
Jürgen R., der frühere Chef der süddeutschen Bordellkette, muss fünf Jahre hinter Gitter. So lautet das Urteil des Landgerichts in Stuttgart. Bei dessen Verkündung sagte der Vorsitzende Richter Rainer Gless, „man ließ ‚böse Geister‚ ins Haus, um Gewinne einzufahren“. Damit gemeint waren Zuhälter und Menschenhändler.
Nach außen hin waren die Betreiber bemüht, ein „sauberes“ Image zu porträtieren. Die Realität sah allerdings ganz anders aus. Denn nach Angaben des Richters hätten die „Hells Angels“ und die „United Tribuns“ dem „Paradise“-Großbordell in Leinfelden-Echterdingen (Baden-Württemberg) „Prostituierte zugeführt“. Und nicht nur das.
Ebenso stellte das Gericht fest, dass die Frauen von ihren Zuhältern erniedrigt, geschlagen und bedroht wurden – um die Sexarbeiterinnen „gefügig zu machen“. Ihren Lohn mussten die Prostituierten zum größten Teil oder sogar ganz an die Zuhälter abdrücken.
Kurz vor Prozessende legte der ehemalige Bordell-Chef ein Geständnis ab: Er habe „die Augen vor den negativen Folgen verschlossen“. Über die Zeit hinweg wäre der „Einfluss der Rockergruppen immer größer geworden“. Die Misshandlung der Frauen sei ihm nie aufgefallen, beteuerte der 65-Jährige.
Weitere Verurteilungen im Fall „Paradise“
Neben der Haftstrafe für Jürgen R., sprach das Gericht auch eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gegen den Pressesprecher des Rotlichtbetriebs aus. Auch ein steuerlicher Berater wurde wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt.
Bereits im Dezember 2018 sprach ein Stuttgarter Gericht den Ex-Geschäftsführer der Bordellkette schuldig. Unter anderem wegen Beihilfe zum Menschenhandel. Das Urteil: Zwei Jahre Haft auf Bewährung.
Rechtskräftig sind die jüngsten Urteile im „Mammutprozess“ noch nicht.
Verwendete Quellen:
• dpa