Beschlossen: So hoch sind künftig die Strafen für Temposünder

Der Bundesrat hat einer Verschärfung des Bußgeldkatalogs für Verkehrssünder:innen zugestimmt. Wer mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt wird, für den wird es künftig sehr teuer. Die neuen Regelungen im Überblick:
Die Bußgelder für Temposünder:innen werden in Deutschland stark erhöht. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Marijan Murat
Die Bußgelder für Temposünder:innen werden in Deutschland stark erhöht. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Marijan Murat

Bundesrat stimmt härterem Bußgeldkatalog für Verkehrsverstöße zu

In seiner ersten Sitzung nach der Bundestagswahl hat der Bundesrat einer Verschärfung des Bußgeldkatalogs für Verkehrssünder:innen zugestimmt. Demnach soll Falschparken und zu schnelles Fahren deutlich härter bestraft werden. Ziel ist es, die Fußgänger:innen und Radfahrer:innen besser im Verkehr zu schützen.

So teuer wird es bald für Raser:innen

Wer in geschlossenen Ortschaften zu schnell fährt und geblitzt wird, muss künftig mit folgenden Bußgeldern rechnen:

– bis zu 10 km/h zu schnell 30 Euro (bislang 15 Euro)
– 11 bis 15 km/h zu schnell 50 Euro (bislang 25 Euro)
– 16 bis 20 km/h zu schnell 70 Euro (bislang 35 Euro)
– 21 bis 25 km/h zu schnell 115 Euro (bislang 80 Euro)
– 26 bis 30 km/h zu schnell 180 Euro (bislang 100 Euro)
– 31 bis 40 km/h zu schnell 260 Euro (bislang 160 Euro)
– 41 bis 50 km/h zu schnell 400 Euro (bislang 200 Euro)
– 51 bis 60 km/h zu schnell 560 Euro (bislang 280 Euro)
– 61 bis 70 km/h zu schnell 700 Euro (bislang 480 Euro)
– über 70 km/h zu schnell 800 Euro (bislang 680 Euro).

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Die weiteren Neuregelungen im Überblick

Zudem wurden die folgenden Neuregelungen getroffen:

  • Autofahrer:innen, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, werden künftig bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro zahlen müssen.
  • Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 Euro (bisher 35 Euro) rechnen.
  • Wer eine Feuerwehrzufahrt zuparkt oder ein Rettungsfahrzeug behindert, muss ein Bußgeld von 100 Euro zahlen.
  • Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat neuerdings ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
  • Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird mit bis zu 100 Euro Geldbuße sanktioniert (vorher nur bis zu 25 Euro).
  • Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, müssen 70 Euro zahlen.
  • Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro erhöht.

Änderungen sollen bereits in ein paar Wochen in Kraft treten

Die Verschärfungen des Bußgeldkatalogs für Verkehrsverstöße sollen noch in diesem Herbst in Kraft treten. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss die Verordnung noch unterschreiben. Die Änderungen treten dann drei Wochen nach der Verkündung in Kraft. Zu erwarten ist demnach, dass die Änderungen im November ihre Wirksamkeit entfalten.

Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– Deutsche Presse-Agentur