Besuche in Altenheimen: Diese Regeln gelten im Saarland

Innerhalb von Altenheimen und Pflegeeinrichtungen gelten im Saarland weiterhin strenge Besuchsregeln. An der frischen Luft hingegen haben Bewohner und ihre Besucher mehr Spielraum.
Über Balkone und offene Fenster kann Kontakt zu Bewohnern von Altenheimen gepflegt werden. Foto: Bernd Thissen/dpa-Bildfunk
Über Balkone und offene Fenster kann Kontakt zu Bewohnern von Altenheimen gepflegt werden. Foto: Bernd Thissen/dpa-Bildfunk
Über Balkone und offene Fenster kann Kontakt zu Bewohnern von Altenheimen gepflegt werden. Foto: Bernd Thissen/dpa-Bildfunk
Über Balkone und offene Fenster kann Kontakt zu Bewohnern von Altenheimen gepflegt werden. Foto: Bernd Thissen/dpa-Bildfunk

Das Saarland hat auf die Regelungen für Besuche in Altenheimen hingewiesen. Es ist nun zum Beispiel möglich, enge Verwandte an der frischen Luft zu treffen. „Natürlich unter der Vorgabe, dass 1,5 Meter Abstand eingehalten werden und ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) am Mittwoch (6. Mai 2020).

Solche Treffen sind mit Ehegatten, Lebenspartnern, Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern und Geschwisterkinder sowie Angehörigen eines weiteren Hausstandes erlaubt.

Maximal ein Besucher pro Tag

Sofern keine Möglichkeit besteht, Besuche auf dem Außengelände der Einrichtungen zu empfangen, gelte laut Ministerium weiterhin: Maximal eine registrierte Person pro Bewohner darf maximal eine Stunde lang einen Besuch abstatten. Auch über Balkone oder offene Fenster könne Kontakt gepflegt werden. Möglich sei des Weiteren, Ausnahmen für Besuche von Friseuren oder zur kosmetischen Fußpflege zu beantragen.

Einrichtungen können selbst Konzepte vorlegen

In einem Schreiben an die saarländischen Einrichtungen habe das Gesundheitsministerium dazu angeregt, Hygiene- und Sicherheitskonzepte vorzulegen, um auch weitere Besuche innerhalb der Einrichtungen zu ermöglichen. Denkbar seien Besuchszonen oder die Aufstellung von Besuchscontainern, in denen sich Bewohnerinnen und Bewohner mit Freunden und Angehörigen treffen können.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums, 06.05.2020