Die Besuchsmöglichkeiten in saarländischen Pflegeeinrichtungen werden vorerst nicht gelockert. Gesundheitsministerin Monika Bachmann (CDU) sagte am Freitag (13. November 2020), die getroffenen Einschränkungen seien zum Wohl der Bedürftigen unerlässlich.
Besuche auf Zimmern nicht erlaubt
Im Saarland dürfen die Einrichtungen individuell Besuchskonzepte festlegen. Sie sind angepasst an die räumlichen und strukturellen Gegebenheiten vor Ort. Besuche auf Zimmern sind nicht erlaubt.
„Der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner steht bei den getroffenen Maßnahmen für die gesamte Landesregierung an erster Stelle“, so Bachmann. „Natürlich“ sollen die Besuchsregeln so lange wie möglich aufrechterhalten werden, denn regelmäßige Besuche seien für die Bewohnerinnen und Bewohner emotional von großer Bedeutung.
Ausnahmen
Von den Einschränkungen ausgenommen seien laut Gesundheitsministerium medizinisch oder ethisch-sozial angezeigte Besuche, zum Beispiel bei palliativen Fällen. Auch seien seelsorgerische Besuche nach wie vor möglich.
Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums, 14.11.2020