Betrug und Untreue: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Homburger Ex-OB

Betrug, Untreue sowie Anstiftung zum Betrug: Unter diesen Punkten erhebt die Staatsanwaltschaft Saarbrücken nun Anklage gegen den Alt-Oberbürgermeister der Kreisstadt Homburg.
Das Homburger Rathaus. Symbolfoto: Wikimedia Commons/Mstp77/GNU Free Documentation License
Das Homburger Rathaus. Symbolfoto: Wikimedia Commons/Mstp77/GNU Free Documentation License
Das Homburger Rathaus. Symbolfoto: Wikimedia Commons/Mstp77/GNU Free Documentation License
Das Homburger Rathaus. Symbolfoto: Wikimedia Commons/Mstp77/GNU Free Documentation License

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken wirft dem Angeschuldigten Sch. vor, sich während seiner Zeit als Oberbürgermeister Homburgs strafbar gemacht zu haben. Und das „unter Ausnutzung und Missbrauch seiner Stellung“. Konkret geht es um diese Vorwürfe:

Die Vorwürfe
Um eines seiner Grundstücke in Kirrberg auch von der Rückseite mit einem Auto erreichen zu können, soll sich der Angeschuldigte dazu entschlossen haben, einen vorhandenen Trampelpfad in einen befahrbaren Weg auszubauen. Im Juni oder Juli 2012 habe er dann, so der Vorwurf, eine gemeinnützige kommunale Beschäftigungsgesellschaft damit beauftragt, diesen privaten Umbau während der regelmäßigen Arbeitszeit durchzuführen. 

Die zweite Anschuldigung: Scheinrechnungen für den Umbau eines privaten Anwesens von Sch. Mit einem Mitangeschuldigten Bauunternehmer soll der Ex-OB sich geeinigt haben, nicht die Gesamtkosten für den Umbau aus eigener Tasche zu zahlen. Einen Teil der (Schein)Rechnung erhielt die Stadt Homburg, liest man in der Anklageschrift.

Im dritten und letzten Vorwurf geht es um den Erwerb eine Musikanlage für die Band „Madhouse“. Kurz vor dem Ende seiner Amtszeit soll der Angeschuldigte den Entschluss gefasst haben, aus einem Verfügungskonto Teile einer Musikanlage zu erwerben. Diese habe er allerdings nicht „zweckgebunden“ gekauft, sondern für das eigene Interesse. Denn er war zu diesem Zeitpunkt Mitglied und Schlagzeuger der Band „Madhouse“. 

Beide Angeschuldigte (der Ex-OB sowie der Bauunternehmer) streiten die Tatvorwürfe ab. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft wird im Rahmen der Hauptverhandlung allerdings ein Tatnachweis zu jedem der Anklagepunkte erbracht.