Bildungsministerium: Bei fehlendem Platz werden Kita-Elternbeiträge im Juni übernommen

Eltern haben mit dem Einstieg in den eingeschränkten Kita-Regelbetrieb im Saarland am 8. Juni 2020 wieder einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Kita-Kinder. Vor diesem Hintergrund teilte das saarländische Bildungsministerium mit, dass das Land die Elternbeiträge für den Juni übernehmen wird, sofern kein Betreuungsplatz für das Kind verfügbar ist.
Die Kita-Elternbeiträge werden im Saarland auch im Juni erstattet, sofern kein Betreuungsplatz vorhanden ist. Symbolfoto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
Die Kita-Elternbeiträge werden im Saarland auch im Juni erstattet, sofern kein Betreuungsplatz vorhanden ist. Symbolfoto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
Die Kita-Elternbeiträge werden im Saarland auch im Juni erstattet, sofern kein Betreuungsplatz vorhanden ist. Symbolfoto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa
Die Kita-Elternbeiträge werden im Saarland auch im Juni erstattet, sofern kein Betreuungsplatz vorhanden ist. Symbolfoto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa

Im Rahmen der neuen Corona-Verordnung hat die saarländische Landesregierung beschlossen, dass ab dem 8. Juni 2020 der sogenannte eingeschränkte Kita-Regelbetrieb im Saarland aufgenommen wird. Mit dem geplanten Einstieg in den eingeschränkten KiTa-Regelbetrieb wird der Rechtsanspruch auf Betreuung für KiTa-Kinder wieder in Kraft gesetzt. Auch die Notbetreuung in der Freiwilligen Ganztagsschule (FGTS) wird aktuell ausgebaut. Die KiTa- und FGTS-Elternbeiträge für den Juni werden vor diesem Hintergrund weiterhin vom Land übernommen, wenn kein KiTa- oder FGTS-Betreuungsplatz verfügbar ist. Das teilte das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur mit.

„Mit dem Einstieg in einen eingeschränkten Regelbetrieb ab dem 8. Juni haben Eltern im Saarland wieder einen Rechtsanspruch auf die Betreuung ihrer KiTa-Kinder. Auch die Zahl der Kinder, die an der FGTS-Notbetreuung teilnehmen, steigt stetig. Deshalb erfolgt auch bei den KiTa- und FGTS-Elternbeiträgen der Wechsel in einen eingeschränkten Regelmodus. Es gilt dann, dass die Beiträge grundsätzlich wieder erhoben werden. Wenn allerdings kein KiTa-Platz oder FGTS-Notbetreuungsplatz verfügbar ist, dann muss der Beitrag nicht gezahlt werden beziehungsweise wird erstattet“, so Bildungsministerin Streichert-Clivot.

Den Nachweis, dass Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten kein KiTa-Platz zur Verfügung gestellt werden kann, müssen die KiTa-Träger erbringen.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des saarländischen Bildungsministeriums