Bordell-Schließungen in Saarbrücken? Betreiber klagt gegen Stadt

Der Betreiber eines Saarbrücker Bordells kämpft aktuell gegen die geplante Schließung von Freudenhäusern in der saarländischen Landeshauptstadt an. Und zwar mit einer sogenannten Normenkontrollklage.
Gegen die Schließung von Bordellen in Saarbrücken wehrt sich derzeit ein Betreiber eines solchen Etablissements. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Boris Roessler
Gegen die Schließung von Bordellen in Saarbrücken wehrt sich derzeit ein Betreiber eines solchen Etablissements. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Boris Roessler
Gegen die Schließung von Bordellen in Saarbrücken wehrt sich derzeit ein Betreiber eines solchen Etablissements. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Boris Roessler
Gegen die Schließung von Bordellen in Saarbrücken wehrt sich derzeit ein Betreiber eines solchen Etablissements. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Boris Roessler

Bereits 2014 wurde Saarbrücken zu einem Sperrbezirk (vier Stellen ausgenommen) erklärt. Das trieb die Sexarbeiterinnen an den Rand der Stadt. Ein Bundesgesetz verschärfte im Januar 2019 die ganze Situation nochmals – mit einer Ausweitung des Verbots der Straßenprostitution auf Bordelle in Sperrbezirken. Der Regionalverband plante daher Anfang des Jahres die Schließung von insgesamt sieben Bordellen in der Saarbrücker City, berichtet der „SR“. Doch ein Betreiber kämpft dagegen an.

Laut des Medienberichts reichte dieser nun eine sogenannten „Normenkontrollklage“ gegen die Stadt ein. Gegenstand einer solchen Klage ist stets die Rechtmäßigkeit eines Gesetzes. Für Saarbrücken stellt sich somit die Frage: Ist der Sperrbezirk wirklich zum Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands nötig? Laut „SR“ muss die Stadt genau das „ausführlich mit Daten und Fakten begründen“.

Bis es zu einer Entscheidung kommt, bleibe die Beschäftigung der Sexarbeiterinnen in Bordellen in der Innenstadt legitim.

Verwendete Quellen:
• Saarländischer Rundfunk