Bund und Länder beschließen neue Corona-Regeln

Beim heutigen Corona-Gipfel haben sich Bund und Länder über Corona-Regeln im Winter beraten. Die Beschlüsse im Überblick:

Bei der Videoschalte der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel wurden neue Corona-Regeln beschlossen. Das erklärte die Bundeskanzlerin auf der anschließenden Pressekonferenz am heutigen Dienstag (29. September 2020). Aufgrund der steigenden Infektionszahlen sind keine Schritte zur Öffnung der Corona-Verordnung vorgesehen. Vielmehr soll diese strenger eingehalten und erweitert werden.

Teilnehmerzahl für Veranstaltungen bei erhöhtem Infektionsgeschehen beschränkt

Bei einer Infektionshäufigkeit von 35 pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen in einem Landkreis sollen bei Feiern in öffentlichen und angemieteten Räumen nicht mehr als 50 Teilnehmer eingelassen werden. Im privaten Bereich wird auf dieser Stufe empfohlen, maximal 25 Gäste einzuladen.

Wenn pro 100.000 Einwohner 50 Neuinfektionen innerhalb von 7 Tagen festgestellt werden, reduziert sich die maximale Teilnehmerzahl im öffentlichen Raum auf maximal 25. An privaten Feiern zu Hause sollten dann nicht mehr als 10 Menschen teilnehmen. Letzteres ist jedoch lediglich eine Empfehlung.

Mindeststrafe für falsche Personenangaben

Wer in einem Restaurant oder einer Kneipe falsche Angaben auf dem Kontaktformular zur Nachverfolgung macht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Mindestens 50 Euro soll der Betrug kosten.

Aus AHA wird AHCL

Die AHA-Formel – Abstand halten, Hygiene, Alltagsmasken – wird in der kalten Jahreszeit um zwei Buchstaben erweitert. „C“ steht dabei für Corona-Warnapp nutzen und „L“ für regelmäßiges Lüften. Durch ein Förderprogramm sollen zudem Belüftungsanlagen in öffentlichen Gebäuden verbessert werden.

„Regional, spezifisch und zielgenau“ statt Lockdown

Die Strategie sei, so Merkel „regional, spezifisch und zielgenau“ vorzugehen. Ein erneuter Shutdown für das ganze Land müsse verhindert werden. Die Prioritäten seien die Wirtschaft aufrechtzuerhalten und Kindern die Möglichkeit zu geben, weiter Kitas und Schulen zu besuchen. Daher sollen bei Infektionen an Schulen etwa Cluster ermittelt und nur einzelne Klassen oder Jahrgänge in Quarantäne geschickt werden.

Verwendete Quellen:
– Pressekonferenz der Bundesregierung, 29. September 2020