Bund und Länder einig: Bußgeld für Maskenverweigerer kommt

Bei der Diskussion um einheitliche Corona-Regeln haben sich Kanzlerin Merkel und die Länderchefs auf ein Bußgeld für Maskenverweigerer geeinigt. Während in manchen Bundesländern eine solche Regelung schon gilt, gab es sie zum Beispiel im Saarland bislang nicht.
Kanzlerin Merkel berät zurzeit mit den Ministerpräsidenten der Länder per Videokonferenz das weitere Vorgehen in der Corona-Krise. Archivfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa-Bildfunk
Kanzlerin Merkel berät zurzeit mit den Ministerpräsidenten der Länder per Videokonferenz das weitere Vorgehen in der Corona-Krise. Archivfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa-Bildfunk
Kanzlerin Merkel berät zurzeit mit den Ministerpräsidenten der Länder per Videokonferenz das weitere Vorgehen in der Corona-Krise. Archivfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa-Bildfunk
Kanzlerin Merkel berät zurzeit mit den Ministerpräsidenten der Länder per Videokonferenz das weitere Vorgehen in der Corona-Krise. Archivfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa-Bildfunk

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, bei Verstößen gegen die Maskenpflicht ein Bußgeld von mindestens 50 Euro zu erheben. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag (27. August 2020) aus den Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten der Länder.

Sachsen-Anhalt stellt sich quer

Sachsen-Anhalts Regierungschef Reiner Haseloff (CDU) hatte in der Diskussion ein Mindestbußgeld abgelehnt und erklärt, er werde die Regelung in seinem Land nicht mitmachen, was er in einer Protokollnotiz festhalten lassen wollte.

Haseloff habe seine Ablehnung damit begründet, dass sich die Menschen in seinem Land an die Corona-Regeln halten würden. Merkel hatte den Vorschlag eines Mindestbußgeldes in die Beratungen eingebracht.

Im Saarland bislang kein Bußgeld

Das Mindestbußgeld soll allgemein bei Verstößen gelten, nicht nur in Bussen und Bahnen. Bisher gibt es in den Ländern einen „Flickenteppich“ aus unterschiedlichen Regelungen. In einigen Ländern wie Bayern gelten hohe Bußgelder, in anderen Ländern gar keine – etwa in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt oder dem Saarland.

Unterschiedliche Regeln in Ländern

Auch in Hamburg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz liegen die Regeln aktuell noch unter einem Mindestbußgeld von 50 Euro. Die Landesregierung in Sachsen hatte bereits entschieden, vom 1. September an bei Verstößen gegen die Maskenpflicht im Nahverkehr und in Geschäften ein Bußgeld von 60 Euro zu erheben.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte die Bundesländer in der vergangenen Woche aufgefordert, einheitliche Bußgelder bei Verstößen gegen die Maskenpflicht einzuführen. Scheuer hatte zudem an Fahrgäste in Bussen und Bahnen appelliert, die Regeln einzuhalten. Dies gehe aber nur mit Kontrollen.

Scheuer und Rehlinger: ÖPNV nutzen

Scheuer und die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, die saarländische Ressortchefin Anke Rehlinger (SPD), hatten die Bürger außerdem aufgerufen, wieder stärker Busse und Bahnen zu nutzen. „Die öffentlichen Verkehrsmittel sind kein Hotspot für Infektionen und einen Corona-Ausbruch“, sagte Scheuer.

Wer kontrolliert Maskenpflicht?

Aus Gewerkschaftssicht dürfen Zugbegleiter nicht dafür verantwortlich gemacht werden, die Maskenpflicht in der Bahn durchzusetzen. „Wir haben jeden Tag Übergriffe. Wir wollen die Kollegen nicht ans Messer liefern“, sagte der Vize-Chef der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Klaus-Dieter Hommel, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur.

Aus Sicht der EVG kann diese hoheitliche Aufgabe allein die Bundespolizei wahrnehmen. Dazu sei eine ausreichende Zahl von Polizisten notwendig, außerdem bundesweit einheitliche Bußgelder. Hommel sagte zur Maskenpflicht: „Wenn der Staat sie nicht durchsetzen kann, dann müssen die Züge stehen bleiben.“

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur