Bund und Länder einigen sich auf Corona-Regeln: Tobias Hans zufrieden

Bund und Länder haben sich am heutigen Donnerstag (27. August 2020) auf das weitere Vorgehen bei der Pandemiebekämpfung geeinigt. Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans zeigt sich zufrieden mit dem Ergebnis.
Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans ist mit dem Ergebnis des Bund-Länder-Gesprächs zufrieden. Foto: BeckerBredel
Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans ist mit dem Ergebnis des Bund-Länder-Gesprächs zufrieden. Foto: BeckerBredel
Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans ist mit dem Ergebnis des Bund-Länder-Gesprächs zufrieden. Foto: BeckerBredel
Der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans ist mit dem Ergebnis des Bund-Länder-Gesprächs zufrieden. Foto: BeckerBredel

Obwohl die Vorstellungen zu Anfang teilweise auseinanderlagen, sei es gelungen eine möglichst einheitliche Linie für die Corona-Bekämpfung zu finden.

„Nachdem wir im Juni teilweise bundesweit bei unter 300 Neuinfektionen pro Tag lagen, verzeichnen wir mittlerweile wieder tägliche Fallzahlen von weit über tausend im Bundesgebiet„, so Hans. Daher sei es wichtig, die Maßnahmen bundesweit zu koordinieren.

Bußgeld von mindestens 50 Euro bei Verstößen

Es gelte einen weiteren Lockdown mit dramatischen Folgen für Wirtschaft, Schule und Leben zu verhindern. Daher einigten sich Bund und Länder (mit Ausnahme von Sachsen-Anhalt) auf ein Mindestbußgeld von 50 Euro bei Verstößen: Bund und Länder einig: Bußgeld für Maskenverweigerer kommt.

Großveranstaltungen bis Silvester untersagt

Zudem sind Großveranstaltungen bis Ende des Jahres untersagt. Für Feiern im privaten Bereich konnten sich die Ministerpräsidenten allerdings nicht einig werden. Noch offen ist, wie bei Fußballspielen und Weihnachtsmärkten verfahren werden soll: Großveranstaltungen bis Ende des Jahres grundsätzlich verboten.

Warnung vor Reisen in Risikogebiete – keine Lohnfortzahlung

Zudem sollten Reisen in Risikogebiete unterlassen werden. Insbesondere von privaten Ausflügen in betroffene Länder rät die Regierung dringend ab. Wer sich auf einer entsprechenden Reise infiziert und in Quarantäne muss, dem wird künftig keine Entschädigung für Einkommensausfall gewährt – vorausgesetzt die Region war bereits bei Reiseantritt als Risikogebiet ausgewiesen.

Ab dem 1. Oktober kann die Quarantäne zudem erst durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr beendet werden. Für Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten sind Corona-Tests nur noch bis zum 15. September kostenlos.

Tobias Hans appelliert zur Vorsicht

Tobias Hans mahnt: „Die Entwicklung der Corona-Pandemie in unserem Land zeigt: Wir sind noch nicht soweit, wieder zum normalen Leben zurückzukehren. Es gilt weiterhin achtsam und vorsichtig zu sein.“

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung der Staatskanzlei des Saarlandes
– eigene Artikel
– Pressekonferenz zur Schalte der Ministerpräsidenten