Bund und Länder einigen sich auf weitere Corona-Regeln

Bei einer Ministerpräsidentenkonferenz ging es am gestrigen Mittwoch (17. Juni 2020) um das weitere - möglichst einheitliche - Vorgehen der Länder bei den Corona-Regeln. Das sind die wesentlichen Beschlüsse:
Ein Thema der gemeinsamen Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz und Bundesregierung war die Ausbreitung des Coronavirus. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa-Bildfunk
Ein Thema der gemeinsamen Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz und Bundesregierung war die Ausbreitung des Coronavirus. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa-Bildfunk
Ein Thema der gemeinsamen Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz und Bundesregierung war die Ausbreitung des Coronavirus. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa-Bildfunk
Ein Thema der gemeinsamen Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz und Bundesregierung war die Ausbreitung des Coronavirus. Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa-Bildfunk

Mindestabstand und Hygienemaßnahmen

Bund und Länder halten an den bisherigen Regeln zu Mindestabstand und Hygienemaßnahmen fest. Es wurde beschlossen: Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist weiterhin einzuhalten. „Diese Maßnahme wird ergänzt durch eine Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen, verstärkte Hygienemaßnahmen und das Instrument der Kontaktbeschränkungen.“

Kontakte möglichst gering halten

Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, ihre Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten. Auch soll der Personenkreis nach Möglichkeit konstant bleiben. „Nähere und längere Kontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Zusammenkünfte vorzugsweise im Freien abgehalten werden.“

Bei höherem Infektionsgeschehen sollen wieder weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden, „um den Ausbruch einzudämmen und ein überregionales Infektionsgeschehen zu verhindern“.

Rückkehr zum Regelbetrieb der Schulen

Angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in den vergangenen Wochen streben die Länder an, spätestens nach den Sommerferien in den schulischen Regelbetrieb auf der Grundlage von Schutz- und Hygienekonzepten zurückzukehren. „Zeitnah soll auch von der Notbetreuung zu einem möglichst vollständigen Regelbetrieb der Kinderbetreuungsangebote zurückgekehrt werden.“

Corona-Warn-App

Bundes- und Landesregierungen rufen alle Bürger, die ein Smartphone benutzen, dazu auf, die Corona-Warn-App herunterzuladen und im Alltag zu verwenden. „Mit ihr können alle Bürgerinnen und Bürger aktiv mithelfen, entstehende Infektionsketten bereits im Ansatz zu unterbrechen.“

Gezielte Testungen

Es sollen gezielt Testungen insbesondere in Einrichtungen mit besonders anfälligen Personengruppen ermöglicht werden. Hierfür sind die Testkapazitäten auszubauen. „Dort, wo zum Beispiel in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder einer Schule ein Fall auftritt, müssen umfassende Testungen in der Einrichtung auf Kosten der Krankenkassen erfolgen.“

Großveranstaltungen bis Ende Oktober verboten

Großveranstaltungen wie Volks- und Straßenfeste bleiben wegen der Corona-Pandemie noch bis mindestens Ende Oktober verboten – mit Ausnahmen. Bisher galt als zeitliche Grenze der 31. August. Das Verbot gilt nun für solche Veranstaltungen weiter, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist. Lassen sich diese Vorgaben einhalten, dann wäre demnach theoretisch schon am 1. September eine Großveranstaltung möglich.

Regelungen beim Verkehr

Die Länder gleichen die für den touristischen Reisebusverkehr erforderlichen Schutzmaßnahmen bundeseinheitlich wie im öffentlichen Personenverkehr an. Im Falle noch unterschiedlicher Anforderungen ist Transitverkehr erlaubt. Bei Pausen gelten zum Beispiel für das Anfahren von Rastplätzen die Hygieneregelungen des jeweiligen Landes.

Verwendete Quellen:
– Deutsche Presse-Agentur