Burbacher Friseur Hassan A.: So hat das Gericht entschieden

„Das Ergebnis der Beweisaufnahme war eindeutig".
Hassan A. vor Gericht. Foto: Oliver Dietze/dpa +++(c) dpa - Bildfunk+++
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Mit einer zweijährigen Haftstrafe wegen versuchten Betruges ist der Prozess gegen einen ursprünglich Terrorverdächtigen vor dem Landgericht Saarbrücken zu Ende gegangen. „Das Ergebnis der Beweisaufnahme war eindeutig, da hatte die Kammer nicht den geringsten Zweifel“, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Wagner.

„Der Angeklagte war weder fähig noch willens, die angekündigten Anschläge durchzuführen.“ Die Anklage hatte dem 39-jährigen Syrer den „Versuch der Beteiligung an einem Mord“ zur Last gelegt.

Konkrete Hinweise auf Komplizen und Autos zum Ausführen der Pläne gab es nicht, auch war bei dem Mann nach seiner Verhaftung am 31. Dezember kein Sprengstoff gefunden worden. Der Verteidiger, der Freispruch gefordert hatte, kündigte an, in Revision zu gehen.

Auch für den Oberstaatsanwalt liegt dies nach eigener Aussage „mehr als nahe“. Die Anklagebehörde hatte zehn Jahre Haft gefordert, da sie davon ausging, dass es tatsächlich Anschlagspläne gab.