Corona-Beschränkungen: Werdende Väter im Saarland dürfen bei Geburt dabei sein

Die Geburtskliniken im Saarland gestatten es künftig, dass bei der Entbindung der Vater oder eine Begleitperson der werdenden Mutter auch in Zeiten von Corona beistehen dürfen.
Auch auf den Entbindungsstationen im Saarland sind Besuche während der Corona-Pandemie nur eingeschränkt erlaubt. Symbolfoto: Jens Kalaene/dpa-Bildfunk
Auch auf den Entbindungsstationen im Saarland sind Besuche während der Corona-Pandemie nur eingeschränkt erlaubt. Symbolfoto: Jens Kalaene/dpa-Bildfunk
Auch auf den Entbindungsstationen im Saarland sind Besuche während der Corona-Pandemie nur eingeschränkt erlaubt. Symbolfoto: Jens Kalaene/dpa-Bildfunk
Auch auf den Entbindungsstationen im Saarland sind Besuche während der Corona-Pandemie nur eingeschränkt erlaubt. Symbolfoto: Jens Kalaene/dpa-Bildfunk

In den Kliniken im Saarland gelten während der Corona-Krise Besuchsverbote oder -einschränkungen. Die Restriktionen sollen helfen, den Krankenhausbetrieb aufrechtzuerhalten, sowie Mitarbeiter und Patienten zu schützen. Das gilt auch für die Entbindungsstationen.

Vater oder Vertrauensperson darf Geburt begleiten

Die Geburtskliniken haben nun gemeinsam mit der Saarländischen Krankenhausgesellschaft Empfehlungen zu Besuchsregelungen getroffen. Der Vater oder eine andere Person darf die Geburt im Kreißsaal begleiten. Nach der Entbindung kann die Begleitung zwei weitere Stunden bei Mutter und Kind bleiben. Darüber hinaus soll es jedoch keine Besuchsmöglichkeit auf der Wöchnerinnen-Station geben.

Eine Geburt ohne Begleitung sei für viele beängstigend

Damit reagieren die Krankenhäuser auf eine Forderung des Sozialministeriums, eine Begleitperson im Kreißsaal zuzulassen. Die Aussicht eine Geburt ohne den Beistand des Vaters oder eines anderen Vertrauten bewältigen zu müssen, löse bei werdenden Eltern Ängste aus. Diese müsse man ernst nehmen. Hierzu seien mehrfach Anregungen an das Ministerium herangetragen worden.

„Die Landesregierung überprüft permanent die getroffenen Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit, um diese gegebenenfalls zu optimieren und an die Erfordernisse der Lage anzupassen,“ so Monika Bachmann.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Sozialministeriums, 20. April 2020