Corona im Saarland: Diese Lockerungen gelten ab Montag

Der saarländische Ministerrat hat am heutigen Samstag (2. Mai 2020) weitere Lockerungen der Corona-Verordnung im Saarland beschlossen. Ministerpräsident Tobias Hans und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger haben vor wenigen Minuten im Rahmen einer Pressekonferenz verkündet, was sich im Saarland ab dem kommenden Montag (4. Mai 2020) alles ändern wird.
Im Saarland gelten ab kommendem Montag (4. Mai 2020) weitere Corona-Lockerungen. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa
Im Saarland gelten ab kommendem Montag (4. Mai 2020) weitere Corona-Lockerungen. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa
Im Saarland gelten ab kommendem Montag (4. Mai 2020) weitere Corona-Lockerungen. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa
Im Saarland gelten ab kommendem Montag (4. Mai 2020) weitere Corona-Lockerungen. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa

Corona-Lockerungen für Saarland beschlossen

Der saarländische Ministerrat hat am heutigen Samstag weitere Corona-Lockerungen für das Saarland beschlossen. Ministerpräsident Tobias Hans und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger teilten die Änderungen am Mittag im Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz mit.

Corona im Saarland – Das wird sich ab Montag ändern:

– Spielplätze dürfen wieder öffnen
– Kultureinrichtungen wie Museen, Ausstellungen, Zoos, botanische Gärten, etc. dürfen wieder öffnen
– Filmvorführungen in Autokinos werden erlaubt
– Schulen öffnen ab Montag wieder für Präsenzprüfungen und schrittweise für den normalen Schulbetrieb
– Bildungseinrichtungen wie Hochschulen, Volkshochschulen, etc. werden geöffnet
– Friseursalons und ähnliche Dienstleistungen wie Geschäfte für kosmetische Behandlungen und Nagelstudios dürfen wieder öffnen
– Tattoostudios und Piercingstudios dürfen öffnen
– Gottesdienste bereits seit gestern wieder erlaubt
– Fahrschulen dürfen öffnen
– Kontaktarme Sportarten, die in kleinen Gruppen (bis fünf Personen) im Freien ausgeübt werden können (wie beispielsweise Tennis), werden wieder ermöglicht
– Ausgangsbeschränkungen werden gelockert: grundsätzliche Bewegungsfreiheit, kein triftiger Grund mehr nötig
– Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Besuche von Freunden erlaubt
– die 800 Quadratregelung für den Handel gilt nicht mehr. Geschäfte dürfen nun unabhängig von ihrer Ladenfläche öffnen. Es gilt stattdessen die Regelung, dass sich nur eine bestimmte Anzahl von Personen gleichzeitig im Geschäft aufhalten darf: pro 20 Quadratmeter Ladenfläche ein Kunde.

Die Öffnung von Geschäften, Kultur- und Freizeiteinrichtungen ist jeweils an bestimmte Hygiene- und Abstandskonzepte gebunden.

Wie geht es mit der Gastronomie weiter?

Für die gastronomischen Betriebe im Saarland ändert sich vorerst nichts, ein Konzept für die Gastronomie sei allerdings in Arbeit. Eine Öffnung stellte Hans den Gastronomen erst für Ende Mai in Aussicht.

Verwendete Quellen:
– Pressekonferenz der saarländischen Landesregierung vom 02.05.2020