Corona-Lockerungen: Saarland hebt „Quadratmeter-Regel“ in Geschäften teilweise auf

Ab dem kommenden Montag (29. Juni 2020) tritt im Saarland eine neue Corona-Verordnung in Kraft. Darin werden weitere Lockerungen festgehalten. So dürfen Geschäfte ab der nächsten Woche mehr Kunden einlassen.
Im Saarland dürfen ab Montag (29. Juni 2020) wieder mehr Menschen gleichzeitig in die Geschäfte. Symbolfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa-Bildfunk
Im Saarland dürfen ab Montag (29. Juni 2020) wieder mehr Menschen gleichzeitig in die Geschäfte. Symbolfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa-Bildfunk
Im Saarland dürfen ab Montag (29. Juni 2020) wieder mehr Menschen gleichzeitig in die Geschäfte. Symbolfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa-Bildfunk
Im Saarland dürfen ab Montag (29. Juni 2020) wieder mehr Menschen gleichzeitig in die Geschäfte. Symbolfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa-Bildfunk

Trotz mehrerer Lockerungen in den vergangenen Wochen blieb das Infektionsgeschehen im Saarland auf einem geringen Niveau. Wie Ministerin Monika Bachmann äußerte, können daher weitere kleine Schritte in Richtung Normalität unternommen werden.

Quadratmeter-Regel in Geschäften: Mehr Besucher erlaubt

Ab dem kommenden Montag (29. Juni 2020) wird daher die Begrenzung der Besucherzahl in Geschäften gelockert. Die Inhaber von Läden und anderen Einrichtungen mussten bislang darauf achten, dass sich pro zehn Quadratmeter Gesamtfläche nur eine Person in den Räumen aufhielt. Der Zutritt musste dementsprechend beschränkt werden.

Diese sogenannte Quadratmeter-Regel wird nun erweitert. Nun ist pro fünf Quadratmetern ein Besucher erlaubt. Unabhängig von der Gesamtfläche dürfen in allen Geschäften vier Personen gleichzeitig anwesend sein. Bedingung ist, dass der Mindestabstand eingehalten wird.

Keine Begrenzung mehr in Restaurants, Hotels und mehr

Für verschiedene Einrichtungen entfällt die Vorschrift sogar komplett. In Gaststätten, Restaurants, Hotels, Jugendherbergen und Camping-Plätzen ist die Zahl der Gäste nicht länger begrenzt. Allerdings muss auch hier der Mindestabstand gewährleistet sein.

Die Verordnung gilt zunächst für zwei Wochen bis zum 12. Juli 2020.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums, 26. Juni 2020