Corona-Maßnahmen im Saarland: Was sich ändert und was nicht

Der saarländische Ministerrat hat sich auf leichte Lockerungen der Corona-Maßnahmen geeinigt. Ministerpräsident Hans und Ministerin Rehlinger informierten die Bevölkerung über die nächsten Schritte.
Viele der Corona-Maßnahmen bleiben im Saarland bestehen. Archivfoto: BeckerBredel
Viele der Corona-Maßnahmen bleiben im Saarland bestehen. Archivfoto: BeckerBredel
Viele der Corona-Maßnahmen bleiben im Saarland bestehen. Archivfoto: BeckerBredel
Viele der Corona-Maßnahmen bleiben im Saarland bestehen. Archivfoto: BeckerBredel

Das Saarland schließt sich den von Bund und Ländern beschlossenen leichten Lockerungen der Maßnahmen gegen das Coronavirus an. Das haben Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger (SPD) auf einer Pressekonferenz verkündet.

Was gleich bleibt

Ausgangsbeschränkungen bleiben bis mindestens 3. Mai bestehen
– Verlassen der Wohnung nur aus triftigem Grund erlaubt
Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes erlaubt
– private Reisen und Besuche bleiben verboten
Kitas bleiben geschlossen
Großveranstaltungen (Konzerte, größere Events in Hallen, Veranstaltungen im Freien) bleiben mindestens bis 31. August verboten
Grenzkontrollen bleiben bis mindestens 4. Mai bestehen
Spielplätze bleiben geschlossen
– Versammlungsverbot in Gotteshäusern bleibt bestehen
Restaurants, Kneipen und Hotels bleiben geschlossen
Kultureinrichtungen bleiben geschlossen
Zoos bleiben geschlossen
Dienstleistungsbetriebe wie Massagepraxen oder Kosmetikstudios bleiben geschlossen

Was sich ändert

Geschäfte bis 800 Quadratmeter (Handballfeld-Größe) dürfen ab 20. April unter Auflagen wieder öffnen
Kfz- und Fahrradhändler sowie Buchhandlungen dürfen unabhängig von Größe ab 20. April unter Auflagen wieder öffnen
Wertstoffhöfe können ab 20. April wieder öffnen
Schulen sollen ab dem 4. Mai für hohe Klassen und Abschlussklassen wieder öffnen (Kultusministerium und Gesundheitsbehörden gestalten Abläufe aus)
Friseure dürfen ab 4. Mai wieder öffnen
Bibliotheken und Archive dürfen öffnen
– Tragen von Alltagsmasken wird empfohlen
Psychotherapeuten dürfen besucht werden

Die Regelungen im Saarland waren am 21. März in Kraft getreten und zunächst auf 14 Tage befristet. Später verlängerte die Landesregierung die Ausgangsbeschränkungen und ein deutlich begrenztes Freizeit-Angebot bis einschließlich 20. April.

Die Zahl der bestätigten Corona-Infektionen im Saarland war am Mittwoch (Stand 18.00 Uhr) auf 2.225 gestiegen. 78 Menschen sind an den Folgen einer Infektion gestorben, wie das Gesundheitsministerium mitteilte.

Verwendete Quellen:
– Pressekonferenz von Tobias Hans und Anke Rehlinger, 16.04.2020
– Deutsche Presse-Agentur
– eigene Berichte