Corona-Pandemie im Saarland: Welche Geschäfte und Einrichtungen schließen?

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und zu verlangsamen, hat die saarländische Landesregierung einschneidende Maßnahmen in den Alltag angekündigt. Der sogenannte Shutdown betrifft etwa Läden des Einzelhandels sowie Einrichtungen, die lediglich der Freizeitgestaltung dienen. Hier gibt es die Übersicht:
Läden des Einzelhandels bleiben im Saarland ab Mittwoch geschlossen - sofern sie nicht bedarfsnotwenig sind. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Swen Pförtner
Läden des Einzelhandels bleiben im Saarland ab Mittwoch geschlossen - sofern sie nicht bedarfsnotwenig sind. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Swen Pförtner
Läden des Einzelhandels bleiben im Saarland ab Mittwoch geschlossen - sofern sie nicht bedarfsnotwenig sind. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Swen Pförtner
Läden des Einzelhandels bleiben im Saarland ab Mittwoch geschlossen - sofern sie nicht bedarfsnotwenig sind. Symbolfoto: dpa-Bildfunk/Swen Pförtner

Ab dem morgigen Mittwoch (18. März 2020) tritt eine Anordnung des Gesundheitsministeriums in Kraft, die unter anderem verschärfte Regelungen für das soziale Leben im Saarland zur Folge hat. Das Ziel: „die Eindämmung und Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus„, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums.

„Es besteht weltweit, deutschlandweit und saarlandweit eine sehr dynamische und ernstzunehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage auch im Saarland“, erklärte Gesundheitssekretär Stephan Kolling. Es müssten alle Maßnahmen ergriffen werden, um die Ausbreitung zu verlangsamen. Weder eine spezifische Therapie noch eine Impfung würden in den nächsten Monaten zur Verfügung stehen.

Diese Einrichtungen schließen

Bei den folgend genannten Einrichtungen, Treffpunkten und Co. sei davon auszugehen, dass es dort unweigerlich zu einem Körperkontakt komme. Daher soll der Betrieb gänzlich untersagt werden in:
– Ausstellungen
– Bars
– Bibliotheken
– Clubs
– Fitnessstudios
– Freizeitparks
– Kinos
– Kneipen
– Messen
– Shishabars
– Spielplätzen
– Spielhallen/Spielbanken
– Sportheimen
– Sportplätzen
– Schwimmbädern
– Tierparks
– Wettbüros
– Zoos
– Zusammenkünften in Kirchen und Glaubensgemeinschaften

Für Restaurants, Hotels und Gastronomie gelten Auflagen, etwa Abstandsregelungen für Tische oder die Reglementierung der Besucherzahl. Veranstaltungen sowie Versammlungen sind ab Mittwoch landesweit untersagt, teilt das Gesundheitsministerium mit. Und: Krankenhäuser müssen Besuchsverbote oder entsprechende Einschränkungen aussprechen.

Diese Geschäfte schließen

Ab Mittwoch wird zudem „die Öffnung von Ladengeschäften und im Einzelhandel untersagt„, sagte Kolling. Dies betreffe alle Geschäfte, die nicht bedarfsnotwendig sind. Die Ausnahmen findet ihr hier: Welche Geschäfte und Einrichtungen bleiben geöffnet?

Verwendete Quellen:
– Mitteilung des Gesundheitsministeriums, 16.03.2020