Corona-Regeln im Saarland: Neue Lockerungen angekündigt

Da das Infektionsgeschehen im Saarland in den vergangenen Wochen niedrig geblieben ist, bringt das Saarland neue Lockerungen auf den Weg. Die Regeln gelten bereits ab dem kommenden Montag (13. Juli 2020).
Im Saarland gibt es eine neue Corona-Verordnung, die weitere Lockerungen vorsieht. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa
Im Saarland gibt es eine neue Corona-Verordnung, die weitere Lockerungen vorsieht. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa
Im Saarland gibt es eine neue Corona-Verordnung, die weitere Lockerungen vorsieht. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa
Im Saarland gibt es eine neue Corona-Verordnung, die weitere Lockerungen vorsieht. Symbolfoto: Oliver Dietze/dpa

Die aktuelle Verordnung läuft am Montag (13. Juli 2020) aus. Dann treten die neuen Regeln in Kraft, die am heutigen Samstag (11. Juli 2020) beschlossen wurden. Sie gelten für die kommenden zwei Wochen, bis zum 26. Juli 2020.

Stufenplan für Veranstaltungen

Die Anzahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen sind bis zum 31. August über einen Stufenplan geregelt. Ab Montag dürfen im Freien bis zu 500 Personen und in geschlossenen Räumen bis zu 250 Gäste erscheinen.

– Ab dem 27. Juli 2020: 700 Gäste draußen, 350 drinnen
– Ab dem 10. August 2020: 900 Gäste draußen, 450 drinnen
– Ab dem 24. August 2020: 1.000 Gäste draußen, 500 drinnen

Alle Veranstaltungen, bei denen mehr als 20 Personen anwesend sind, müssen der Ortsbehörde der Polizei gemeldet werden. So kann die Kontaktnachverfolgung gewährleistet werden. Zudem muss der Mindestabstand und infektionsschutzrechtliche Auflagen eingehalten werden.

Mehr Teilnehmer bei Sportveranstaltungen

Beim Betrieb von Sportkursen, Training, Tanzschulen oder sonstigem Sport sind ab Montag 25 Personen erlaubt. Zuvor konnten lediglich 20 Menschen gemeinsam Sport treiben.

Besuche in Pflegeeinrichtungen

Sofern ein Besuchskonzept vorliegt und diese erlaubt, sind Besuche in stationären Einrichtungen zulässig. Das betrifft etwa ambulantes Wohnen, Einrichtungen für volljährige Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie für volljährige Menschen mit Behinderung. Das Konzept regelt die Anzahl und die Dauer der Besuche. Auch der Kreis der Besucher wird reglementiert.

Verwendete Quellen:
– Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums, 11. Juli 2020