Corona-Verordnung im Saarland wird geändert: Weitere Erleichterungen bereits ab Freitag

Die saarländische Landesregierung hat am heutigen Dienstag (1. Juni 2021) eine neue Corona-Verordnung auf den Weg gebracht, die weitere Lockerungen vorsieht. Manche davon sollen bereits am kommenden Freitag (4. Juni 2021) in Kraft treten.

Neue Corona-Verordnung im Saarland

In der heutigen Ministerratssitzung hat die saarländische Landesregierung die Corona-Verordnung angepasst und damit zahlreiche weitere Lockerungen beschlossen. Die neue Corona-Verordnung tritt bereits am Freitag (4. Juni 2021) in Kraft. Das Saarland-Modell schaltet damit auf „Ampelstufe Grün“.

„Die Infektionszahlen im Saarland sind derzeit erfreulicherweise weiter rückläufig. Das liegt auch an dem disziplinierten Verhalten der Saarländerinnen und Saarländer. Mit Blick auf das Saarland-Modell konnten im heutigen Ministerrat erneut weitere Lockerungen beschlossen werden“ erklärte Gesundheitsministerin Monika Bachmann hierzu am Dienstagabend.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Die wichtigsten Änderungen der Corona-Verordnung im Saarland im Überblick:

Lockerung der Kontaktbeschränkungen:

Private Zusammenkünfte mit fünf gleichzeitig anwesenden Personen sind fortan erlaubt. Eine Beschränkung auf zwei Haushalte gibt es nicht mehr. Die Personen dürfen also dann auch aus fünf verschiedenen Haushalten stammen. Eine Testpflicht besteht hierfür nicht.

Testpflicht im Einzelhandel fällt weg

Im saarländischen Einzelhandel fällt die Testpflicht ab 4. Juni 2021 weg. Bescheinigungen über negative Corona-Testergebnisse müssen somit nicht mehr für einen Einkauf vorgelegt werden.

Weitere Testpflichten entfallen ab 11. Juni

Ab dem 11. Juni entfallen zudem die Testpflichten in der Außengastronomie sowie bei privaten Zusammenkünften im Außenbereich.

Kulturelle Betätigungen im Innenbereich

Mit Inkrafttreten der Verordnung dürfen Musikschulen ihren Gruppenunterricht wieder größenunabhängig durchführen. Weiterhin dürfen Gesang und Blechblasmusik sowie kontaktfreie kulturelle Angebote im Innen- und Außenbereich wieder stattfinden. Voraussetzung für diese Lockerungen sind jeweils ein negativer Testnachweis.

Kontaktsport im Innenbereich möglich

Ab Freitag (4. Juni 2021) soll Kontaktsport auch im Innenbereich möglich sein. Die Voraussetzung hierfür: ein negativer Corona-Test.

Ferienfreizeiten für Kinder und Jugendliche

Um den Veranstaltern Planungssicherheit einzuräumen, können in den Sommerferien Ferienfreizeiten mit einer Gruppengröße von bis zu 20 Kindern zuzüglich Betreuungspersonal durchgeführt werden. Voraussetzung zur Durchführung sind ein negativer Testnachweis bei Anreise sowie ein erneuter Testnachweis alle 48 Stunden (analog Hotelbetrieb).

Alten- und Pflegeheime: Immunisierte Besucher ohne Testpflicht

Mit Inkrafttreten der Verordnung können Einrichtungen der Tagespflege unter Eigenverantwortung der Träger in den Regelbetrieb zurückkehren. Weiterhin wird festgehalten, dass durch eine Impfung immunisierte bzw. genesene Besucher und Rettungsdienstmitarbeiter, die Einrichtungen der Pflege betreten, von der Testpflicht ausgenommen werden. Zudem wird es ein Besuchsrecht auch für Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen geben, das pro Patient einen täglichen Besuch von einer Person für eine Stunde ermöglicht.

Stufenplan für Veranstaltungen angekündigt

Die saarländische Landesregierung kündigte zudem an, dass am 11. Juni 2021 ein Stufenplan für Veranstaltungen bekannt gegeben werde.

Verwendete Quellen:
– Informationen der saarländischen Landesregierung vom 01.06.2021