Coronavirus im Saarland: Antworten zu den häufigsten Fragen

Aktuell erreichen die Behörden und Medien im Saarland zahlreiche Fragen zum Thema Corona. Viele Unsicherheiten bestehen derzeit noch zu den geltenden Ausgangsbeschränkungen. Wir haben die häufigsten Fragen und Antworten für euch zusammengestellt.
Aufgrund des Coronavirus kommt es im Saarland aktuell zu Ausgangsbeschränkungen. Was noch erlaubt ist und was nicht zeigen die FAQ zum Corona im Saarland. Symbolfoto: Markus Scholz/dpa
Aufgrund des Coronavirus kommt es im Saarland aktuell zu Ausgangsbeschränkungen. Was noch erlaubt ist und was nicht zeigen die FAQ zum Corona im Saarland. Symbolfoto: Markus Scholz/dpa
Aufgrund des Coronavirus kommt es im Saarland aktuell zu Ausgangsbeschränkungen. Was noch erlaubt ist und was nicht zeigen die FAQ zum Corona im Saarland. Symbolfoto: Markus Scholz/dpa
Aufgrund des Coronavirus kommt es im Saarland aktuell zu Ausgangsbeschränkungen. Was noch erlaubt ist und was nicht zeigen die FAQ zum Corona im Saarland. Symbolfoto: Markus Scholz/dpa

Coronavirus im Saarland: Die häufigsten Fragen zur Ausgangsbeschränkung

Seit vergangenem Samstag (21. März 2020) besteht im Saarland eine Ausgangsbeschränkung. Viele Saarländerinnen und Saarländer sind seither unsicher, was noch erlaubt ist und was nicht. So werden die Behörden und Medien aktuell mit zahlreichen Fragen überhäuft. Um für Aufklärung zu sorgen, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten in einem Katalog zusammengefasst. Wir haben dafür die offiziellen Informationen von „Saarland.de“ verwendet.

Darf ich Freunde einladen oder Freunde besuchen?

Freunde besuchen oder Freunde einladen ist aktuell nicht erlaubt. Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

Darf ich meinen Lebenspartner besuchen?

Ja, der Besuch des Lebenspartners ist weiterhin möglich. Auch das gemeinsame Spazierengehen ist erlaubt. Lebenspartner meint dabei, eine als auf Dauer angelegte Beziehung zwischen zwei Menschen.

Dürfen getrennt lebende Eltern einander die gemeinsamen Kinder übergeben?

Minderjährige zu begleiten und das Sorgerecht wahrzunehmen, ist erlaubt. Kinder können deswegen dem jeweils anderen Elternteil übergeben werden.

Darf ich einen Wohnungsumzug durchführen?

Ja, ein bereits geplanter Wohnungsumzug kann grundsätzlich durchgeführt werden. Wenn möglich, wird allerdings dazu geraten, den Umzug auf einen späteren Termin zu verschieben. Ist ein Verschieben des Termins nicht möglich, muss darauf geachtet werden, dass es nicht zu Gruppenbildungen kommt, dass ausreichend Abstand zueinander eingehalten wird und dass Hygieneregeln beachtet werden.

Darf ich weiter Lebensmittel einkaufen?

Ja, aber das sollte man aktuell möglichst alleine tun und nicht die ganze Familie mitnehmen. Je weniger Menschen im Supermarkt gleichzeitig aufeinander treffen, desto besser. Menschen mit Gehbehinderung oder Menschen fortgeschrittenen Alters dürfen einen Einkaufshelfer mitnehmen. Allerdings sollten diese Personen wegen der Ansteckungsgefahr aktuell den Einkauf lieber von vornherein durch den Helfer alleine durchführen lassen.

Darf ich mit meinem Hund Gassigehen?

Das ist möglich, alleine oder auch mit anderen Haushaltsangehörigen, sofern keine Gruppe gebildet wird. Achtet aber darauf, ausreichend Abstand zu anderen Personen einzuhalten.

Darf ich zu meinem Pferd am Stall und reiten?

Ja, man darf zu seinem Tier, um es zu versorgen. Auch das Reiten ist erlaubt. Aber bei beidem gilt: Die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen, die ihr Pferd ebenfalls besuchen, sind auf ein absolutes Minimum zu reduzieren.

Darf ich spazieren gehen oder Sport machen?

Ja, Sport und Spazieren an der frischen Luft sind gestattet, jedoch ohne Gruppenbildung (über fünf Personen). Abstände von zwei Metern zu anderen Personen sind einzuhalten. Möglich ist es auch, mit Angehörigen des eigenen Hausstandes gemeinsam das Haus verlassen.

Muss ich zur Arbeit, auch wenn ich dort auf viele Menschen treffe?

Die Frage, ob man zur Arbeit muss, ist mit dem Arbeitgeber zu klären. Die Arbeitgeber sind aber aufgefordert, Hygienemaßnahmen und ausreichend Abstand sicherzustellen. Es ist Arbeitgebern anzuraten Heimarbeit, zum Beispiel im elektronischen Home-Office, zu ermöglichen, sofern das in Betracht kommt.

Brauche ich ein Formular vom Arbeitgeber, um zur Arbeit zu fahren?

Ein Formular vom Arbeitgeber, ein Passierschein oder ähnliches sind nicht nötig, um zur Arbeit zu fahren. Bei einer etwaigen Kontrolle ist lediglich glaubhaft zu machen, dass man auf dem Weg zur Arbeit ist.

Dürfen Handwerker zu mir kommen?

Die Tätigkeit von Handwerkern außerhalb des Ladenlokals ist weiterhin erlaubt. Insbesondere wenn ein Notfall vorliegt, (z. B. ein Wasserschaden, Heizungsausfall, eine kaputte Toilette), darf ein Handwerker zu sich nachhause bestellt werden. Dabei sind die Hygieneregeln und ausreichend Abstand zu beachten. Generell gilt aber: Alle Arbeiten, die jetzt nicht zwingend notwendig sind, sollten möglichst auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Darf ich im Garten grillen?

Der eigene Garten darf gemeinsam mit Familienangehörigen aus dem eigenen Haushalt genutzt werden, auch zum Grillen. Grillpartys oder ein „nettes Beisammensein“ mit weiteren Personen im Garten sind allerdings strikt verboten. Nachbarn, Freunde oder Familienangehörige, die nicht im gleichen Hausstand leben, dürfen also nicht eingeladen werden.

Dürfen meine Kinder mit anderen Kindern Spielern?

Das ist leider nicht erlaubt. Kontakte zu Menschen außerhalb des eignen Hausstands sollen auf ein Minimum reduziert werden. Das gilt für alle Altersstufen.

Darf meine Reinigungskraft in meine Wohnung kommen?

Die Erbringung von Dienstleistungen außerhalb des Ladenlokals ist weiterhin erlaubt. Trotz dieser Erlaubnis sollten aber andere Menschen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, nur in die Wohnung gelassen werden, wenn dies jetzt unbedingt notwendig ist.

Ist es sinnvoll, meine alten Eltern zu mir ins Haus zu holen?

Davon wird dringend abgeraten, da ältere Menschen durch eine Ansteckung mit dem Coronavirus besonders gefährdet sind.

Wird die Post weiter ausgeliefert und darf ich zur Post?

Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs sind erlaubt. Deshalb sind auch die Postämter geöffnet. Die Post wird weiterhin ausgeliefert.

Ist der ÖPNV trotz Corona weiter in Betrieb?

Viele Menschen sind auf den ÖPNV angewiesen, sodass dieser weiter in Betrieb ist. Im öffentlichen Nahverkehr gibt es zwar bereits Schutzmaßnahmen, aber es ist wichtig, dass jeder einzelne sich an Hygieneregeln hält und Abstände zu anderen Personen wahrt.

Wie werden die Ausgangsbeschränkungen kontrolliert?

Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen zu kontrollieren. Deswegen werden die Polizeistreifen noch einmal besonders verstärkt, damit die Bevölkerung überall diese Polizeipräsenz wahrnehmen kann.

Was passiert bei Verstößen?

Es handelt sich bei Verstößen um Straftaten. Es muss jedem bewusst sein, dass diese zur Anzeige gebracht und verfolgt werden.

Verwendete Quellen:
– Angaben von Saarland.de