Das Wahlsystem

Ein ganz wichtiger politischer Termin steht an, denn in sechs Tagen wird der nächste Bundespräsident gewählt. In einem Countdown wollen wir euch jeden Tag das Wichtigste zur Wahl zusammenfassen. Heute: Das Wahlsystem.
Bundespräsident Joachim Gauck spricht seine Vereidigung. Foto: Rainer Jensen (dpa)
Bundespräsident Joachim Gauck spricht seine Vereidigung. Foto: Rainer Jensen (dpa)
Bundespräsident Joachim Gauck spricht seine Vereidigung. Foto: Rainer Jensen (dpa)
Bundespräsident Joachim Gauck spricht seine Vereidigung. Foto: Rainer Jensen (dpa)

Wer wählt den neuen Bundespräsidenten?
Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung gewählt. Die besteht aus den 630 Mitgliedern des Deutschen Bundestags sowie 630 Vertretern aus den 16 Bundesländern.

Diese Vertreter sind meistens Landtagsabgeordnete, in vielen Fällen aber auch Kommunalpolitiker oder Personen aus dem öffentlichen Leben. Die Bundesversammlung hat einzig und alleine die Funktion, den Bundespräsidenten zu wählen.

Wer kann Bundespräsident werden?
Theoretisch kann jeder Deutsche Bundespräsident werden. Einzige Voraussetzungen: Die Person muss mindestens 40 Jahre alt sein und von einem Mitglied der Bundesversammlung vorgeschlagen werden. Meistens einigen sich die Fraktionen im Vorfeld schon auf bestimmte Bewerber.

Da die großen Parteien sich meistens einig sind, welchen Kandidaten sie unterstützen, kommt es bei der Bundespräsidentenwahl selten zu Überraschungen.

Wer sich zur Wahl stellt, erfahrt ihr hier.

Wie läuft die Wahl ab?
Die Mitglieder der Bundesversammlung stimmen geheim und ohne vorherige Absprache über die Kandidaten ab. Im ersten und zweiten Wahlgang muss ein Kandidat die absolute Mehrheit (also mindesten 50 Prozent) erreichen, um nächster Präsident der Bundesrepublik Deutschland zu werden. Schafft er das nicht, geht es in den dritten Wahlgang. Hier reicht eine einfache Mehrheit aus.

Wie geht es weiter?
Wurde ein neuer Bundespräsident gefunden, muss dieser die Wahl annehmen. Laut Gesetz hat er für diese Entscheidung maximal zwei Tage Bedenkzeit. Bisher haben aber alle die Wahl sofort angenommen.

Bei einer gemeinsamen Sitzung von Bundestag und Bundesrat wird der neue Präsident dann vereidigt. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. Danach kann er sich nur noch einmal zur Wahl stellen.

Welche Aufgaben hat der Bundespräsident?
Der Bundespräsident repräsentiert Deutschland laut Grundgesetz nach innen und außen. Er schließt Staatsverträge, schlägt dem Bundestag Kandidaten für das Kanzleramt vor und ernennt beispielsweise auch die Bundesminister. Außerdem treten mit seiner Unterschrift Gesetze in Kraft.