Die Impfreihenfolge im Saarland: Diese Gruppen werden zuerst geimpft

Im Saarland werden bereits am Sonntag (27. Dezember 2020) die ersten Personen mit dem Corona-Impfstoff von Biontech geimpft. Doch wer wird im Saarland eigentlich zuerst geimpft? Wir haben die wichtigsten Informationen zu der Impfreihenfolge für euch zusammengefasst.
Risikogruppen sollen zuerst mit dem Corona-Impfstoff versorgt werden. Symbolfoto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Kalaene
Risikogruppen sollen zuerst mit dem Corona-Impfstoff versorgt werden. Symbolfoto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Kalaene
Risikogruppen sollen zuerst mit dem Corona-Impfstoff versorgt werden. Symbolfoto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Kalaene
Risikogruppen sollen zuerst mit dem Corona-Impfstoff versorgt werden. Symbolfoto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Kalaene

Saarland startet mit Corona-Impfungen

Das Saarland startet am Sonntag, dem 27. Dezember 2020 mit den Corona-Impfungen. Laut Angaben des Gesundheitsministeriums stehen dem Saarland zunächst 9.750 Impfdosen zur Verfügung. Weitere Lieferungen werden für die folgenden Wochen in regelmäßigen Abständen erwartet.

„Unter gleichbleibenden Bedingungen könnten bis Ende Januar ca. 21.600 Impfungen durchgeführt und 90 Alten- und Pflegeheime sowie 9.600 Mitarbeiter in der Pflege verimpft werden“, heißt es in einer aktuellen Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums.

Corona-Impfreihenfolge im Saarland

Da der Corona-Impfstoff gerade zu Beginn nicht ausreicht, um alle Menschen im Saarland gleichzeitig zu impfen, muss eine Priorisierung vorgenommen werden. In einem ersten Schritt sollen daher ältere Bürger:innen sowie Personal, das einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt ist, geimpft werden.

Die Impfreihenfolge wurde daher bereits in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut.

Demnach werden die folgenden drei Gruppen zuerst geimpft:

1. Gruppe mit höchster Priorität

– Über 80-Jährige
– Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
– Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
– Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
– Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen. (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin.

2. Gruppe mit hoher Priorität

– Über 70-Jährige
– Personen mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation
– Enge Kontaktpersonen von solchen pflegebedürftigen Personen, die über 70 Jahre alt sind, an Trisomie 21 oder einer geistigen Behinderung (bzw. Demenz) leiden oder nach einer Organtransplantation ein hohes Infektionsrisiko haben.“
– Kontaktpersonen von Schwangeren
– Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
– Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
– Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
– Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
– Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind

3. Gruppe mit erhöhter Priorität

– Über 60-Jährige
– Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chronische Nierenerkrankung, chronische Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma
– Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
– Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz
– Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, im Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation
– Erzieher:innen und Lehrer:innen
– Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen

Erst wenn die priorisierten Gruppen durchgeimpft sind, erhalten die restlichen Menschen im Saarland ihre Corona-Schutzimpfung. 

Coronavirus-Impfverordnung des Gesundheitsministeriums

Die komplette Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums, die die Impfreihenfolge in Deutschland festlegt, findet ihr unter: „Coronavirus-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 15. Dezember“.

Verwendete Quellen:
– eigene Recherche
– Angaben des Bundesgesundheitsministeriums
– Angaben des saarländischen Gesundheitsministeriums