Diese Corona-Regeln gelten ab sofort für Sport im Saarland
Die saarländische Landesregierung hat die Corona-Ampel im Saarland auf „Stufe Grün“ gestellt. Seit dem heutigen Freitag (4. Juni 2021) gelten hierzulande zahlreiche weitere Lockerungen: „Das Saarland macht sich ab heute locker – aktuelle Corona-Regeln in der Übersicht“. Auch für den Sport gibt es nochmal kleinere Erleichterungen. Wir haben die aktuellen Regelungen für die sportlichen Aktivitäten für euch in einer kleinen Übersicht zusammengefasst.
Diese Corona-Regeln gelten für Sport im Saarland
Seit dem 4. Juni 2021 gelten im Saarland die folgenden Corona-Regeln für Freizeit- und Amateursport:
Kontaktfreier Sport im Außenbereich
Kontaktfreier Sport im Außenbereich ist erlaubt. Einen negativen Corona-Test braucht es hierfür nicht.
Kontaktsport im Außenbereich
Kontaktsport im Außenbereich ist ebenfalls erlaubt. Allerdings müssen alle Personen, die an der sportlichen Betätigung teilnehmen, einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ersatzweise ist ein Impfnachweis oder ein Nachweis einer Genesung zu erbringen.
Für Minderjährige gilt eine Ausnahme. Diese benötigen laut Paragraf 7 Absatz 4 Nummer 2 der saarländischen Corona-Verordnung keinen Testnachweis für die Ausübung von Kontaktsport im Außenbereich.
Kontaktfreier Sport im Innenbereich
Für den kontaktfreien Sport im Innenbereich gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie für den Kontaktsport im Außenbereich. Die sportliche Betätigung ist erlaubt, solange alle Teilnehmenden einen tagesaktuellen, negativen Corona-Test beziehungsweise einen Geimpften- oder Genesenen-Nachweis vorzeigen. Eine Ausnahme von Minderjährigen bei der Testpflicht gibt es hier allerdings nicht.
Kontaktsport im Innenbereich
Für den Kontaktsport im Innenbereich gelten seit 4. Juni die exakt gleichen Regelungen wie für den kontaktfreien Sport im Innenbereich. Er ist nur unter Vorlage eines negativen Corona-Tests beziehungsweise eines Geimpften oder Genesenen-Nachweises erlaubt. Die Testpflicht gilt auch für Minderjährige.
Regelungen für Zuschauer:innen
Zuschauer:innen sind aktuell nicht erlaubt. Allerdings normiert die aktuelle Corona-Verordnung explizit, dass Begleitpersonen von Minderjährigen nicht als Zuschauer:innen zählen. Diese sind gestattet, benötigen aber sowohl im Innen- als auch im Außenbereich einen negativen Corona-Test beziehungsweise Geimpften- oder Genesenen-Nachweis.
Sonderregeln für Profisportler:innen
Für Profisportler:innen gelten Sonderregelungen. In der saarländischen Corona-Verordnung heißt es hierzu: „Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb des Berufssports und von Sportlerinnen und Sportlern des Olympiakaders, des Perspektiv-Kaders, der Nachwuchskader, des paralympischen Kaders und des Landeskaders ist uneingeschränkt zulässig. Zuschauer sind nicht erlaubt. Begleitpersonen von Minderjährigen zählen nicht als Zuschauer und sind gestattet; sie müssen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich einen negativen SARS-CoV-2-Test nach Maßgabe des § 5a vorlegen.“
Verwendete Quellen:
– eigene Recherche