Diese Geschäfte dürfen am Montag im Saarland wieder öffnen

Im Saarland dürfen im Zuge erster Corona-Lockerungen ab dem kommenden Montag (20. April 2020) wieder bestimmte Geschäfte und Einrichtungen öffnen. Welche das sind, haben Ministerpräsident Tobias Hans und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger am heutigen Donnerstag (16. April 2020) im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt gegeben.
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Der saarländische Ministerrat hat sich am heutigen Donnerstag (16. April 2020) auf „behutsame Lockerungen“ der Corona-Maßnahmen geeinigt. So gaben Ministerpräsident Tobias Hans und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger im Rahmen einer Pressekonferenz bekannt, dass ab dem kommenden Montag (20. April 2020) bestimmte Geschäfte und Einrichtungen im Saarland wieder öffnen dürfen.

Geschäfte gewisser Größe im Einzelhandel ab Montag geöffnet

Tobias Hans erklärte zunächst, dass Geschäfte im Einzelhandel bis zu 800 Quadratmetern (das entspricht der Größe eines Handballfeldes) ab Montag wieder öffnen dürfen. Darauf habe man sich zusammen mit Bund und den rechtlichen Ländern geeinigt.

Hygienemaßnahmen zwingend notwendig

Diese Geschäfte müssen dann allerdings konsequente Schutz- und Hygienemaßnahmen treffen. So müsse für Abstand (mindestens 1,5 Meter) der Kunden untereinander und zu den Mitarbeitern gesorgt werden. Auch dürfe nur eine gewisse Personenzahl die Läden gleichzeitig betreten. Wie viele das genau sind, bemesse sich laut Hans nach der Art des jeweiligen Verkaufsraumes. Die Geschäftsbetreiber sollen auch dafür sorgen, dass sich keine langen Schlangen vor den Läden bilden.

Weitere Geschäfte und Einrichtungen, die ab Montag öffnen dürfen

Ab Montag dürfen außerdem die folgenden Geschäfte und Einrichtungen im Saarland wieder öffnen und das unabhängig von ihrer Größe:
– Kfz-Händler
– Fahrradhändler
– Buchhandlungen
– Bibliotheken und Archive
– psychotherapeutische Einrichtungen
– Wertstoffhöfe

Auch diese Geschäfte und Einrichtungen müssen die oben angesprochenen Hygieneauflagen einhalten.

Nächste Lockerungen frühestens in zwei Wochen erwartet

Andere Geschäfte und Einrichtungen wie beispielsweise Gastronomiebetriebe, Friseurgeschäfte oder Sportstätten müssen vorerst geschlossen bleiben. Hier soll die nächste Beratung in zwei Wochen stattfinden. Wenn das Infektionsgeschehen sich bis dahin weiter beruhigt habe, könne man laut Hans und Rehlinger auch weitere Geschäfte wieder öffnen. Aktuell sei der Schutz von Leib und Leben allerdings absolut notwendig und vorrangig.

Verwendete Quellen:
Pressekonferenz von Tobias Hans und Anke Rehlinger, 16.04.2020