Diese Geschäfte und Einrichtungen dürfen im Saarland wieder öffnen
Der saarländische Ministerrat hat am Samstag weitere Lockerungen der bisherigen Corona-Maßnahmen im Saarland beschlossen. Dazu wurde die bislang geltende Corona-Verordnung mit Wirkung für den kommenden Montag (4. Mai 2020) geändert. Ministerpräsident Tobias Hans und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger haben die weiteren Corona-Lockerungen im Saarland im Rahmen einer Pressekonferenz erläutert. Unter anderem werden zahlreiche Geschäfte und Einrichtungen wieder geöffnet.
Ab Montag öffnen im Saarland wieder folgende Geschäfte:
– Friseurläden
– Kosmetiker und ähnliche Dienstleistungen
– Nagelstudios
– Tattoostudios
– Piercingstudios
– Fußpflegepraxen
– sämtliche Geschäfte des Einzelhandels unabhängig von ihrer Größe
Saarland streicht 800-Quadratmeter-Regelung
Die bislang geltende 800-Quadratmeter-Regelung für den Einzelhandel wurde gestrichen. Damit dürfen Geschäfte im Einzelhandel ihre Geschäfte wieder unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche öffnen. Dafür gilt nun aber die Regel, dass sich pro 20 Quadratmeter Ladenfläche nur ein Kunde im Geschäft aufhalten darf.
Kultur-, Weiterbildungs- und Freizeiteinrichtungen dürfen wieder öffnen
Im Saarland dürfen ab dem kommenden Montag (4. Mai 2020) auch wieder zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen öffnen:
– Museen
– Botanische Gärten
– Ausstellungen
– Zoos und Tierparks
– Autokinos
– Fort- und Weiterbildungsstätten wie Volks-, Musik- und Kunsthochschulen
– Fahrschulen
Verboten bleibt weiterhin der Betrieb von:
– Hotelgewerbe
– sexuelle Dienstleistungen
– Reisebusreisen
– Sauna- und Badeanstalten, Wellnesszentren und Thermen
– Kinos (Ausnahme Autokinos)
– Clubs und Diskotheken
– Shishabars
– Theatern, Opern, Konzerthäuser, Messen
– Spezialmärkten
– Swingerclubs
– Vereinsräumen
– Fitnessstudios
– Tanzschulen
– Freizeitparks
– sonstige Vergnügungsstätten
– Jugendhäusern und ähnlichen Einrichtungen mit Ausnahme von sozialpädagogischen Einrichtungen.
Verwendete Quellen:
– Pressekonferenz der saarländischen Landesregierung vom 02.05.2020
– Mitteilung des saarländischen Sozialministeriums vom 02.05.2020