Diese Geschäfte und Einrichtungen dürfen im Saarland wieder öffnen

Der saarländische Ministerrat hat am heutigen Samstag (2. Mai 2020) eine weitere Lockerung der Beschränkungen in der Corona-Krise beschlossen. So dürfen ab Montag zahlreiche Geschäfte und Einrichtungen im Saarland wieder öffnen.
Im Saarland dürfen ab Montag (4. Mai 2020) wieder zahlreiche Geschäfte und Einrichtungen öffnen. Symbolfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Im Saarland dürfen ab Montag (4. Mai 2020) wieder zahlreiche Geschäfte und Einrichtungen öffnen. Symbolfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Im Saarland dürfen ab Montag (4. Mai 2020) wieder zahlreiche Geschäfte und Einrichtungen öffnen. Symbolfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Im Saarland dürfen ab Montag (4. Mai 2020) wieder zahlreiche Geschäfte und Einrichtungen öffnen. Symbolfoto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Der saarländische Ministerrat hat am Samstag weitere Lockerungen der bisherigen Corona-Maßnahmen im Saarland beschlossen. Dazu wurde die bislang geltende Corona-Verordnung mit Wirkung für den kommenden Montag (4. Mai 2020) geändert. Ministerpräsident Tobias Hans und Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger haben die weiteren Corona-Lockerungen im Saarland im Rahmen einer Pressekonferenz erläutert. Unter anderem werden zahlreiche Geschäfte und Einrichtungen wieder geöffnet.

Ab Montag öffnen im Saarland wieder folgende Geschäfte:

– Friseurläden
– Kosmetiker und ähnliche Dienstleistungen
– Nagelstudios
– Tattoostudios
– Piercingstudios
– Fußpflegepraxen
– sämtliche Geschäfte des Einzelhandels unabhängig von ihrer Größe

Saarland streicht 800-Quadratmeter-Regelung

Die bislang geltende 800-Quadratmeter-Regelung für den Einzelhandel wurde gestrichen. Damit dürfen Geschäfte im Einzelhandel ihre Geschäfte wieder unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsfläche öffnen. Dafür gilt nun aber die Regel, dass sich pro 20 Quadratmeter Ladenfläche nur ein Kunde im Geschäft aufhalten darf.

Kultur-, Weiterbildungs- und Freizeiteinrichtungen dürfen wieder öffnen

Im Saarland dürfen ab dem kommenden Montag (4. Mai 2020) auch wieder zahlreiche Kultur- und Freizeiteinrichtungen öffnen:
– Museen
– Botanische Gärten
– Ausstellungen
– Zoos und Tierparks
– Autokinos
– Fort- und Weiterbildungsstätten wie Volks-, Musik- und Kunsthochschulen
– Fahrschulen

Verboten bleibt weiterhin der Betrieb von:

– Hotelgewerbe
– sexuelle Dienstleistungen
– Reisebusreisen
– Sauna- und Badeanstalten, Wellnesszentren und Thermen
– Kinos (Ausnahme Autokinos)
– Clubs und Diskotheken
– Shishabars
– Theatern, Opern, Konzerthäuser, Messen
– Spezialmärkten
– Swingerclubs
– Vereinsräumen
– Fitnessstudios
– Tanzschulen
– Freizeitparks
– sonstige Vergnügungsstätten
– Jugendhäusern und ähnlichen Einrichtungen mit Ausnahme von sozialpädagogischen Einrichtungen.

Verwendete Quellen:
– Pressekonferenz der saarländischen Landesregierung vom 02.05.2020
– Mitteilung des saarländischen Sozialministeriums vom 02.05.2020