Diese Klagen laufen aktuell gegen die saarländische Corona-Verordnung

Vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes laufen aktuell zwei Verfahren gegen die saarländische Corona-Verordnung. Beide Prozesse richten sich gegen die sogenannte 2G-Regelung. Wir fassen für euch zusammen, worum es in den Rechtsstreitigkeiten genau geht:
Im Saarland laufen mehrere Verfahren gegen die 2G-Regelung vor dem Oberverwaltungsgericht. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Federico Gambarini
Im Saarland laufen mehrere Verfahren gegen die 2G-Regelung vor dem Oberverwaltungsgericht. Symbolfoto: picture alliance/dpa | Federico Gambarini

Zwei Verfahren gegen saarländische Corona-Verordnung vor dem OVG

Vor dem Oberverwaltungsgericht des Saarlandes laufen aktuell zwei öffentlichkeitswirksame Verfahren gegen die saarländische Corona-Verordnung in der Fassung vom 1. Dezember 2021. In beiden Fällen wollen sich die jeweiligen Antragsteller:innen gegen die sogenannte 2G-Regelung wehren.

Ungeimpfte Lehrerin fühlt sich von „mittelbarer Impfpflicht“ diskriminiert

Im ersten Fall hat eine ungeimpfte Lehrerin einen Normenkontrollantrag sowie Eilrechtsschutz beim Oberverwaltungsgericht begehrt. Sie macht geltend, dass sie sich durch die Verschärfung der Corona-Regeln im Saarland, insbesondere der 2G-Regelung in vielen Bereichen, vom gesellschaftlichen und kulturellen Leben weitgehend ausgeschlossen fühle. Die Einschränkungen, die sie durch diese „mittelbare Impfpflicht“ erleide, seien in ihren Augen nicht hinnehmbare Grundrechtsverletzungen.

Kaufhauskette „Woolworth“ wehrt sich ebenfalls gegen die Corona-Verordnung im Saarland

Neben der ungeimpften Lehrerin wehrt sich auch die Kaufhauskette „Woolworth“ gegen die saarländische Corona-Verordnung in der Fassung vom 1. Dezember 2021 im Rahmen eines Normenkontrollantrages und Eilrechtsschutzes. Das Unternehmen wendet sich ebenfalls gegen die 2G-Regelung, nach der nur Personen, die vollständig geimpft beziehungsweise genesen sind, das Geschäft betreten dürfen. Durch die mit der 2G-Regelung verbundene Kontrollpflicht, für die das Unternehmen keine finanzielle Kompensation erhalte, sieht es sich in seiner Gewerbefreiheit sowie in seinen Grundrechten auf Berufsausübungsfreiheit und auf Schutz des Eigentums verletzt. Zudem sieht Woolworth eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung darin, dass für großflächige Lebensmittelmärkte beispielsweise keine 2G-Regelung gilt, während die Kaufhauskette an die Beschränkung gebunden sei.

2G-Regelung für Einzelhandel in anderem Bundesland bereits gekippt

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die 2G-Regelung für den Einzelhandel am Freitag vorläufig außer Vollzug gesetzt. Nach der Ansicht des Gerichts sei die 2G-Regel im Einzelhandel derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme. Zudem sei die Regelung voraussichtlich nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar, da sie für verschiedene andere Geschäfte nicht gilt. Die Entscheidung aus Niedersachsen, die bislang lediglich im Eilrechtsschutz getroffen wurde, hat keinerlei rechtliche Bindung für das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes. Es könnte damit also dazu kommen, dass die gleichen Regelungen in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich beurteilt werden.

Verwendete Quellen:
– eigene Berichte
– eigene Recherche