Diese Kontaktbeschränkungen gelten an Weihnachten im Saarland

Die Corona-Verordnung wird über Weihnachten leicht gelockert. Dadurch werden die beschlossenen Regeln für die Feiertage allerdings etwas komplizierter. Wir haben die Kontaktbeschränkungen - so einfach wie möglich - für euch zusammengefasst.
An Weihnachten dürfen Haushalte im Saarland maximal vier Gäste über 14 Jahren einladen. Symbolfoto: Federico Gambarini/dpa-Bildfunk
An Weihnachten dürfen Haushalte im Saarland maximal vier Gäste über 14 Jahren einladen. Symbolfoto: Federico Gambarini/dpa-Bildfunk
An Weihnachten dürfen Haushalte im Saarland maximal vier Gäste über 14 Jahren einladen. Symbolfoto: Federico Gambarini/dpa-Bildfunk
An Weihnachten dürfen Haushalte im Saarland maximal vier Gäste über 14 Jahren einladen. Symbolfoto: Federico Gambarini/dpa-Bildfunk

Die Kontaktbeschränkungen, die über Weihnachten im Saarland gelten, sorgen vielerorts für Verwirrung. Kein Wunder, liest sich die Regel laut Corona-Verordnung doch so:

„Vom 24. bis zum 26. Dezember 2020 wird der Aufenthalt im privaten Raum (Wohnraum und dem dazugehörigen befriedeten Besitztum) auf den Kreis der Angehörigen des eigenen Haushaltes sowie darüber hinaus Angehörige des familiären Bezugskreises und einer weiteren nicht zum familiären Bezugskreis gehörenden Person von bis zu vier Personen begrenzt. Zum familiären Bezugskreis oder der weiteren Person gehörige Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.“

Die Kontaktbeschränkungen an Weihnachten im Klartext

Das heißt konkret zusammengefasst:

– Ein Haushalt darf zu Weihnachten maximal vier weitere Personen über 14 Jahren einladen.
– Die vier Personen sollen aus dem familiären Bezugskreis kommen.
– Ausnahme: Eine:r der vier Gäste darf auch eine Person außerhalb des Familienkreises sein
Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitberechnet.

Wer gehört zum „familiären Bezugskreis“?

Zum familiären Bezugskreis zählen laut Verordnung Ehegatt:innen, Lebenspartner:innen und Partner:innen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.

Beispiele: Welche Gast-Kombinationen sind möglich?

Zum Beispiel dürfen also Eltern (aus einem Haushalt) mit ihrer Tochter und deren Partner:in (aus einem Haushalt) und dem Sohn und dessen Freund:in (aus einem Haushalt) sowie den Enkelkindern unter 14 Jahren feiern. Würden Tochter und Sohn jedoch nicht mit ihren Partner:innen zusammenleben, dürfte nur eine:r der beiden Lebensgefährt:innen eingeladen werden.

Andere mögliche Kombinationen wären etwa:
– Eltern (1 Haushalt) + Großeltern (1 Haushalt – 2 Personen) + Sohn (1 Haushalt) + Partnerin (1 Haushalt)
– Mutter (1 Haushalt) + Lebensgefährte (1 Haushalt) + Tochter und Lebensgefährtin (1 Haushalt – 2 Personen) + Freund der Familie
– Mann und Ehefrau + Schwester mit Partner (1 Haushalt) + Sohn mit Partnerin (1 Haushalt)

Alleinstehende dürfen mit einem weiteren Haushalt feiern

Für alleinstehende Menschen gilt derweil weiterhin die Zwei-Haushalte-Regel. Demnach dürfen Menschen, die Weihnachten ohne Familie verbringen, mit Freund:innen aus einem weiteren Haushalt feiern. Maximal dürfen fünf Personen im privaten Bereich zusammenkommen. Zum Beispiel also:

– Single + Pärchen (1 Haushalt)
– Pärchen (1 Haushalt) + 3 befreundete WG-Bewohner:innen (1 Haushalt)

Die Polizei hat angekündigt an den Feiertagen Kontrollen durchzuführen: Starke Polizeipräsenz an Weihnachten und Silvester im Saarland geplant. Wir wünschen dennoch ein frohes Fest! Lasst euch nicht verwirren.

Verwendete Quellen:
– Corona-Verordnung des Saarlandes
– Eigene Recherche