Diese Lockerungen gelten ab sofort im Saarland

Am heutigen Freitag (11. Juni 2021) geht das Saarland weitere Öffnungsschritte. Im Rahmen des Saarland-Modells greifen ab sofort neue Lockerungen. Die wichtigsten Informationen dazu haben wir in dieser Übersicht zusammengefasst:

Neue Corona-Verordnung mit Lockerungen im Saarland

Am gestrigen Donnerstag hatte der Saar-Ministerrat weitere Öffnungsschritte im Saarland-Modell auf den Weg gebracht. Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung zum heutigen Freitag (11. Juni 2021) gibt es somit für die Menschen hierzulande Lockerungen der Corona-Regeln – und zwar diese:

Außengastronomie

Wer im Saarland ab heute die Außengastronomie besucht, muss vorher keinen Corona-Test mehr machen. Die Testpflicht (beziehungsweise die Pflicht des Vorzeigens eines Impfnachweises) gilt weiterhin für Besuche der Innengastronomie.

Alkoholausschank

Der Alkoholausschank in den Gastro-Betrieben im Saarland ist ab sofort länger möglich. Wein, Bier und Co. gibt es nun bis 01.00 Uhr nachts für die jeweiligen Gäste. „Zwischen 01.00 und 06.00 Uhr ist die Ausgabe von alkoholischen Getränken nicht gestattet“, so die Angaben des Gesundheitsministeriums Saar.

Private Treffen

Ab sofort gilt für private Treffen im Freien sowie in geschlossenen Räumen keine Testpflicht mehr. Es dürfen bis zu zehn Personen aus unterschiedlichen Hausständen zusammenkommen.

Körpernahe Dienstleistungen

Das Wegfallen der Testpflicht greift ab heute für einen weiteren Bereich, nämlich den der körpernahen Dienstleistungen. Allerdings bezieht sich diese Lockerung nur auf „körpernahe Dienstleistungen, bei denen dauerhaft eine Maske getragen werden kann“, so die Angaben der Staatskanzlei Saar. Als Beispiel wird der Besuch in einem Friseur-Betrieb genannt. „Ein Testnachweis muss nur erbracht werden, wenn diese (Maske, Anm. der Red.) nicht dauerhaft getragen werden kann, z. B. bei der Bartrasur“, teilte das Saar-Gesundheitsministerium mit. Darüber hinaus entfällt die Pflicht der vorherigen Terminvereinbarung.

Veranstaltungen

Unter Auflagen, also Kontaktnachverfolgung und Hygieneregeln, können Veranstaltungen im Saarland nun mit bis zu 250 Personen im Freien und 100 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden. Die Voraussetzung: negative Corona-Tests. Darüber hinaus sind auch beim Sport Zuschauer:innen erlaubt.

Events mit mehr als zehn und maximal 20 teilnehmenden Personen müssen nicht der jeweiligen Ortspolizeibehörde gemeldet werden. Eine solche Anmeldung wird erst bei einer Anzahl von mehr als 20 Personen fällig.

Saunen, Thermen und Hallenbäder

Ab heute dürfen Saunen, Thermen und Hallenbäder hierzulande wieder Gäste empfangen. Laut Staatskanzlei Saar allerdings nur „unter Auflagen und in Verbindung mit einem negativen Test“. Die Quadratmeter-Beschränkung wird den Angaben zufolge auf fünf Quadratmeter pro Person abgesenkt. Dies gilt auch für den Einzelhandel.

Bildungseinrichtungen

Im Saarland entfällt ab sofort die Maskenpflicht auf dem Außengelände von Schulen. An Hochschulen sowie der Universität sind zudem wieder Präsenzveranstaltungen möglich.

Weitere Öffnungsschritte?

Abschließend teilte die saarländische Staatskanzlei mit: Bei gleichbleibend niedrigem Infektionsgeschehen werde „die Landesregierung sukzessiv weitere Öffnungsschritte sowie die Rücknahme verschiedener Beschränkungen vornehmen“.

Verwendete Quellen:
– Mitteilung der saarländischen Staatskanzlei, 10.06.2021
– Mitteilung des saarländischen Gesundheitsministeriums, 10.06.2021